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Einspruch gegen die Inhaftierung von Ahmet Özer abgelehnt! Gericht weist Beschwerde zurück: Der Grund ist bekannt

Der Einspruch gegen die Inhaftierung des Bürgermeisters von Esenyurt, Ahmet Özer, wurde aufgrund der Aussagen eines im Rahmen der Ermittlungen vernommenen anonymen Zeugen zurückgewiesen. Basierend auf den neuen Informationen des anonymen Zeugen wurde das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts bejaht. Aus diesem Grund wurde entschieden, die Inhaftierung von Ahmet Özer fortzusetzen.

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Einspruch gegen die Inhaftierung von Ahmet Özer abgelehnt! Gericht weist Beschwerde zurück: Der Grund ist bekannt

Wie aus einem Bericht von Anka hervorgeht, wurde die Begründung des Gerichts bekannt, das den Einspruch gegen die Inhaftierung des Bürgermeisters von Esenyurt, Prof. Dr. Ahmet Özer, der verhaftet und durch einen Treuhänder ersetzt wurde, zurückgewiesen hat.

In der Begründung des 11. Strafgerichts erster Instanz, das den Einspruch noch am selben Tag ablehnte, wurde darauf hingewiesen, dass die in der Aussage des anonymen Zeugen im Rahmen der Ermittlungen genannten Handlungen erst kürzlich bekannt geworden seien.

EINSPRUCH ABGELEHNT: BEGRÜNDUNG BEKANNT GEGEBEN

In der Begründung heißt es:

"Selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass gemäß Artikel 9/8 des Zeugenschutzgesetzes die Aussage eines anonymen Zeugen nicht allein als Grundlage für ein Urteil herangezogen werden kann, ist es – wie soeben dargelegt – unmöglich, dass die in der Aussage des anonymen Zeugen genannten Handlungen ohne eine spezifische organische Verbindung oder ein Vertretungsverhältnis zur Organisation stattgefunden haben. Mit anderen Worten: Angesichts der Tatsache, dass die betreffende Handlung, sofern sie sich als wahr erweist, detaillierte und konkrete Erklärungen hinsichtlich Person, Zeit und Ort enthält, kann sie für sich genommen als ausreichend angesehen werden, um den Tatbestand des vorgeworfenen Verbrechens zu begründen. In diesem Stadium kann sie daher als konkreter Beweis für das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts gewertet werden. Da die in der Aussage des anonymen Zeugen genannten Handlungen aufgrund ihres Zeitpunkts erst kürzlich bekannt wurden, noch weitere Beweise gesammelt werden müssen und die bisherige Dauer der Inhaftierung im Verhältnis zum gesetzlich vorgesehenen Strafmaß für das dem Beschuldigten vorgeworfene Delikt angemessen ist, wurde entschieden, dass kein Grund zur Änderung der Entscheidung besteht. Der Einspruch der Verteidiger des Beschuldigten wird daher zurückgewiesen, die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul zur Zustellung an die Betroffenen übermittelt und die Akte zur weiteren Veranlassung an die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul zurückgegeben. Diese Entscheidung wurde nach Prüfung der Aktenlage endgültig getroffen."




Nachrichtenquelle: 12punto

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