Einspruch gegen Haftentlassungen im Fall Sinan Ateş zurückgewiesen
Im Prozess um die Ermordung des ehemaligen Vorsitzenden der Ülkü Ocakları, Sinan Ateş, wurde der Einspruch der Familie Ateş gegen die ergangenen Haftentlassungsbeschlüsse zurückgewiesen.
Im Prozess um den Tod des ehemaligen Vorsitzenden der Ülkü Ocakları, Sinan Ateş, der am 30. Dezember 2022 bei einem bewaffneten Angriff in Ankara einem Attentat zum Opfer fiel, gibt es eine neue Entwicklung.
Das Gericht entschied in der letzten Verhandlung auf Freispruch für die Angeklagten Zekeriya Asarkaya, Hakan Saraç, Ufuk Köktürk, Mehmet Yüce, Osman Bayraktar, Caner Günay, Umut Ersoy, Çağlar Zorlu, Aytaç Ataç und Erdem Karadeniz von den ihnen zur Last gelegten Straftaten. Zudem wurde angeordnet, die Staatsanwaltschaft Ankara wegen des Vorwurfs der "Begünstigung eines Straftäters" gegen den Angeklagten Günay zu benachrichtigen. Unter diesen Angeklagten wurde auch der einzige Inhaftierte, Çağlar Zorlu, mit dem Freispruch aus der Haft entlassen.
Gegen diese Entscheidung des 32. Schwurgerichts von Ankara hatten Sinan Ateş’ Mutter Saniye Ateş sowie seine Schwestern Sevda Ateş Yörükoğlu und Selma Ateş Kazanç über ihre Anwälte Einspruch eingelegt.
Zur Entscheidung über den Einspruch wurde die Akte vom 32. Schwurgericht von Ankara an eine höhere Instanz weitergeleitet. Laut einem Bericht von ANKA wies das 33. Schwurgericht von Ankara den Einspruch mit der Begründung zurück, dass ''an den Haftentlassungsbeschlüssen kein verfahrens- oder gesetzeswidriger Sachverhalt vorliege und die in Untersuchungshaft verbrachte Zeit der Angeklagten berücksichtigt worden sei''.
Nachrichtenquelle: 12punto
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