Entscheidung der Zentralbank zu Papara
Die Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) hat die Betriebserlaubnis der Papara Elektronik Para A.Ş. widerrufen.
Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung wurde die am 21. April 2016 erteilte Erlaubnis für Papara, als E-Geld-Institut tätig zu sein, auf Grundlage eines Beschlusses der Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) zurückgezogen.
In der Entscheidung wurde angegeben, dass der Widerruf gemäß den entsprechenden Artikeln des Gesetzes Nr. 6493 über Zahlungs- und Wertpapierabwicklungssysteme, Zahlungsdienste und E-Geld-Institute erfolgte.
Nachrichtenquelle: 12punto
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