Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit: Rasim Ozan Kütahyalı verliert 'FETÖ'-Prozess
Der regierungsnahe Rasim Ozan Kütahyalı hat den Prozess verloren, den er gegen den ehemaligen YARSAV-Vorsitzenden Ömer Faruk Eminağaoğlu angestrengt hatte, nachdem dieser ihn als 'FETÖ-Anhänger' bezeichnet hatte. Eminağaoğlu, der vom Gericht zunächst verurteilt worden war, wurde nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts (AYM) über eine 'Grundrechtsverletzung' neu verhandelt und freigesprochen. Das Verfassungsgericht entschied nach Prüfung, dass 'die durch Artikel 26 der Verfassung garantierte Meinungsfreiheit verletzt wurde'.
Der ehemalige Vorsitzende der Richter- und Staatsanwältevereinigung (YARSAV), Ömer Faruk Eminağaoğlu, hatte am 29. November 2019 auf seinem Social-Media-Account in einem Beitrag zu einem Artikel des regierungsnahen Rasim Ozan Kütahyalı mit dem Titel „Offener Brief an Hocaefendi!“ die Worte "Nagehan Alçı spricht, aber schweigt Rasim Ozan Kütahyalı etwa? Warum sind diese FETÖ-Anhänger noch auf freiem Fuß... Gibt es jemanden, der das erklärt..." verwendet.
Nach diesem Beitrag wurde auf Beschwerde von Rasim Ozan Kütahyalı und Nagehan Alçı ein Verfahren gegen Eminağaoğlu vor dem 43. Strafgericht erster Instanz in Istanbul eingeleitet. Während des Prozesses zog Nagehan Alçı ihre Beschwerde zurück, doch das Gericht verurteilte Eminağaoğlu wegen „Beleidigung durch eine akustische, schriftliche oder visuelle Nachricht“ zu einer Geldstrafe von 1.740 TL.
'MEINUNGSFREIHEIT VERLETZT'
Eminağaoğlu legte gegen das Urteil des lokalen Gerichts Beschwerde beim Verfassungsgericht (AYM) ein. In seinem Antrag argumentierte er, dass „die Kläger vor dem 15. Juli lobende Worte für Fethullah Gülen äußerten und es daher natürlich sei, sie zu kritisieren“, und forderte, dass seine Äußerungen im Rahmen der Meinungsfreiheit bewertet werden müssten.
Wie Birgün berichtet, entschied das Verfassungsgericht nach Prüfung, dass „die durch Artikel 26 der Verfassung garantierte Meinungsfreiheit verletzt wurde“.
FREISPRUCH DURCH DAS GERICHT
Im Einklang mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts über die Grundrechtsverletzung wurde der Fall neu aufgerollt. In der Verhandlung vor dem 43. Strafgericht erster Instanz in Istanbul am 5. Februar 2026 beantragte der Staatsanwalt den Freispruch mit der Begründung, dass die fraglichen Äußerungen innerhalb der Grenzen der Meinungsfreiheit lägen. Das Gericht sprach Ömer Faruk Eminağaoğlu mit der Begründung frei, dass „die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt seien“.
Nachrichtenquelle: 12punto
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