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Entscheidung über das Richtergremium, das den Anführer einer Drogenbande freiließ

Der Richter, der die Freilassung von Abdullah Alp Üstün, dem Leiter des türkischen Zweigs des niederländischen Drogenbarons Leijdekkers, angeordnet hatte, wurde suspendiert.

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Entscheidung über das Richtergremium, das den Anführer einer Drogenbande freiließ

Das Gremium des 15. Schwurgerichts hatte die Freilassung von Abdullah Alp Üstün, der den türkischen Zweig des niederländischen Drogenbarons Leijdekkers leitete, beschlossen.

Nach der skandalösen Entscheidung wurde der Rat der Richter und Staatsanwälte (HSK) aktiv. Der Vorsitzende des 15. Schwurgerichts, Oktay A., sowie die Gerichtsmitglieder Arzu A. und Veysi G., die die Freilassungsentscheidung für Üstün getroffen hatten, wurden suspendiert.

OBWOHL DIE GENERALSTAATSANWALTSCHAFT GEGEN DIE FREILASSUNG BESCHWERDE EINLEGTE, SIND ALLE ANGEKLAGTEN FLÜCHTIG

Wie Dilhan Dumanoğlu von der Zeitung Sabah berichtet, legte die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde gegen die Freilassungsentscheidung des Gerichts ein. Das 16. Istanbuler Schwurgericht gab der Beschwerde statt und ordnete die erneute Verhaftung von Abdullah Alp Üstün, seinem Sohn Efe Alp Üstün, Aziz Demir, Bahadır Mert Oğur, Eric Schroeder, Selçuk Aydın und Wilhelmus Adrianus Leijdekkers an. Es wurde jedoch bekannt, dass alle Angeklagten flüchtig sind und nach ihnen gefahndet wird.

BEHAUPTUNG: 720.000 DOLLAR FÜR DIE FREILASSUNG VEREINBART

In dem Bericht, den die Inspektoren erstellten und an die 2. Kammer des HSK sandten, wurde ein Hinweis erwähnt, der per E-Mail bei der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft eingegangen war. In dem Hinweis wurde behauptet, dass Oktay A. einen Tag vor der Verhandlung, in der Abdullah Alp Üstün und die Bandenmitglieder freigelassen wurden, mit dem Gerichtsvorsitzenden eine Summe von 720.000 Dollar für die Freilassungsentscheidung vereinbart habe.


Nachrichtenquelle: 12punto

Abdullah Alp Üstün Bande Richter HSK Drogen