Entscheidung zum Haftentlassungsantrag von Selahattin Demirtaş gefallen: Gericht begründet Beschluss
Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 8. Juli zum dritten Mal eine Verletzung der Menschenrechte festgestellt hat, ist eine Entscheidung bezüglich der ehemaligen HDP-Co-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ ergangen.
Der Haftentlassungsantrag, den die DEM-Partei für die ehemaligen HDP-Co-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ gestellt hatte, wurde vom Gericht abgelehnt.
Wie aus einem Bericht von T24 hervorgeht, wurde der Antrag der DEM-Partei für die ehemaligen Co-Vorsitzenden nach dem Urteil zur „Rechtsverletzung“ vom 22. Schwurgericht Ankara abgelehnt.
Das Gericht begründete dies damit, dass der Vollstreckungsprozess bezüglich der EGMR-Urteile zu Selahattin Demirtaş noch andauere und noch nicht abgeschlossen sei.
Das Gericht betonte zudem, dass die Angeklagten, einschließlich Demirtaş, aufgrund der langen Haftdauer nicht als Untersuchungshäftlinge im klassischen Sinne betrachtet werden könnten, da es selbst Urteile gegen diese Personen gefällt habe und sie somit als rechtskräftig verurteilte Häftlinge gelten würden.
Das Gericht argumentierte zudem, dass gemäß der Rechtsprechung des Kassationshofs (Yargıtay) eine rechtskräftige Inhaftierung nicht auf die Dauer der Untersuchungshaft angerechnet werden könne.
Das Gericht ließ die Möglichkeit eines Einspruchs offen.
HINTERGRUND
Für den ehemaligen HDP-Co-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş, der am 4. November 2016 festgenommen und inhaftiert wurde und zu dessen Gunsten der EGMR bereits zweimal sowie das Verfassungsgericht (AYM) einmal eine Rechtsverletzung festgestellt und seine Freilassung gefordert hatten, hatte der EGMR am 8. Juli ein weiteres Urteil wegen Rechtsverletzung gefällt.
Daraufhin hatte die DEM-Partei einen Haftentlassungsantrag für Demirtaş, der im Gefängnis von Edirne inhaftiert ist, sowie für weitere Personen gestellt.
In einer Erklärung der Kommission für Recht und Menschenrechte der DEM-Partei wurde mitgeteilt, dass beim 22. Schwurgericht Ankara ein Antrag auf Freilassung der ehemaligen HDP-Co-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ sowie der Mitglieder des Zentralvorstands (MYK) gestellt wurde.
In der Erklärung, in der an das EGMR-Urteil vom 8. Juli erinnert wurde, das erneut eine Rechtsverletzung im Fall von Selahattin Demirtaş feststellte, hieß es: „In einem Verfahren, dessen rechtliche Grundlage durch das EGMR-Urteil als nicht gegeben eingestuft wurde, muss unter Wahrung des Rechtsstaatsprinzips für alle unsere Freunde unverzüglich die Freilassung angeordnet werden.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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