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Entscheidung zur Haftentlassung im Prozess um den Bombenanschlag auf der Istiklal-Straße!

Im Prozess gegen 36 Angeklagte, darunter Ahlam Albashir, die den Sprengsatz auf der Istiklal-Straße deponiert hatte, hat das Gericht die Freilassung von drei Angeklagten angeordnet. Die Untersuchungshaft für Albashir wurde fortgesetzt. Das Gericht beschloss zudem, die zuständigen Behörden um Auskunft über mögliche Verbindungen der Angeklagten zu Terrororganisationen zu ersuchen, und vertagte die Verhandlung auf den 12. Februar.

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Entscheidung zur Haftentlassung im Prozess um den Bombenanschlag auf der Istiklal-Straße!

Am Sonntag, dem 13. November 2022, ereignete sich auf der Istiklal-Straße in Beyoğlu ein Bombenanschlag, bei dem 6 Menschen ums Leben kamen und 99 weitere verletzt wurden. Die Verhandlung in diesem Fall wurde fortgesetzt. An der Sitzung vor dem 13. Schwurgericht in Istanbul nahmen 8 inhaftierte Angeklagte, darunter Ahlam Albashir, sowie ein weiterer Angeklagter, der wegen eines anderen Delikts inhaftiert ist, persönlich teil. 6 weitere inhaftierte Angeklagte wurden per Video- und Audiosystem (SEGBİS) zugeschaltet; auch die Anwälte der Angeklagten waren anwesend.

Es wurde beantragt, die zuständigen Behörden um Informationen zu möglichen Verbindungen der Angeklagten zu Terrororganisationen zu ersuchen.

Der Staatsanwalt beantragte im Prozess, den Generalstab, die Generaldirektion für Sicherheit, das Gendarmerie-Hauptkommando, den türkischen Geheimdienst (MİT) und andere relevante Stellen schriftlich um Informationen und Dokumente zu etwaigen Verbindungen der Angeklagten zu Terrororganisationen zu bitten. Zudem forderte die Staatsanwaltschaft, dass nach Erhalt dieser Informationen die Akte zur Vorbereitung des Plädoyers an den Staatsanwalt übermittelt wird und die Untersuchungshaft für die Angeklagten fortgesetzt wird. Auf die Frage nach ihrem Antrag auf Haftentlassung erklärte die Angeklagte Ahlam Albashir über einen Dolmetscher, dass sie nichts dazu sagen wolle.

"ALLE TOTEN SIND DIESER AHLAM ZUZUSCHREIBEN"

Der inhaftierte Angeklagte Ferhat Habeş erklärte in seiner Verteidigung: "Ich habe keinerlei Verbindung zu einer Terrororganisation, weder zur PKK noch zu einer anderen. Sie wollte nur ein paar Tage bei mir bleiben und sagte mir, sie würden nach Europa gehen. Alle Toten sind dieser Ahlam zuzuschreiben, ich habe damit nichts zu tun."

"AUF DER STIRN STEHT NICHT, DASS JEMAND EIN TERRORIST IST"

Der inhaftierte Angeklagte Hüseyin Güneş gab an, niemanden zu kennen, und sagte: "Da ist jemand gekommen, aber auf der Stirn steht ja nicht, dass jemand ein Terrorist ist. Möge Gott sie alle bestrafen."

"WÄRE SIE GOTTESFÜRCHTIG, HÄTTE SIE DIESE EXPLOSION NICHT VERURSACHT"

Der inhaftierte Angeklagte Mahmud El Yusuf sagte in seiner Verteidigung: "Wenn Ahlam Gottesfurcht hätte, hätte sie diese Explosion nicht verursacht. Hatte sie denn keine Gottesfurcht, als sie es tat? Ich lebe seit 11 Jahren in der Türkei und kenne weder die PKK noch eine andere Organisation. Ich habe keinerlei Kontakt oder Austausch. Sie ist drei Monate vor der Explosion in die Türkei gekommen, was habe ich mit ihr zu tun?"

HAFTENTLASSUNG FÜR 3 ANGEKLAGTE

Das Gericht verkündete seine Zwischenentscheidung und ordnete die Haftentlassung der Angeklagten Bakar Carkes, Hasan Aburas und Muhap Ammari an, wobei es die mögliche Änderung des Straftatbestands und die bereits verbüßte Haftzeit berücksichtigte. Gegen die Angeklagten wurde zudem ein Ausreiseverbot als richterliche Kontrollmaßnahme verhängt.

Die Fortsetzung der Untersuchungshaft für Albashir wurde angeordnet. Auch für die übrigen inhaftierten Angeklagten, einschließlich Ahlam Albashir, wurde die Fortdauer der Untersuchungshaft beschlossen.

BEHÖRDEN WERDEN ZU MÖGLICHEN TERRORVERBINDUNGEN BEFRAGT

Das Gericht beschloss, die Generaldirektion für Sicherheit, das Gendarmerie-Hauptkommando, den Generalstab und den MİT schriftlich um Auskunft zu bitten, ob Informationen, Dokumente oder Aussagen zu Verbindungen der Angeklagten zu Terrororganisationen vorliegen. Zudem wurde die Übermittlung der Akte an die Staatsanwaltschaft zur Vorbereitung des Plädoyers angeordnet und die Verhandlung auf den 12. Februar vertagt.

AUS DER ANKLAGESCHRIFT

In der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift wird für Albashir wegen "Störung der Einheit und Integrität des Staates" eine lebenslange Haftstrafe, wegen "Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation" eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten bis zu 15 Jahren, wegen "vorsätzlicher Tötung eines Kindes durch Bombenanschlag" eine lebenslange Haftstrafe, wegen "vorsätzlicher Tötung durch Bombenanschlag" fünfmal lebenslange Haft, wegen "versuchter vorsätzlicher Tötung durch Bombenanschlag" an 99 Personen eine Freiheitsstrafe von 1.930 Jahren und 6 Monaten bis zu 2.970 Jahren sowie wegen "unerlaubten Besitzes oder Weitergabe gefährlicher Stoffe" eine Freiheitsstrafe von 12 bis 24 Jahren gefordert. Insgesamt wird eine siebenfache lebenslange Haft sowie eine Freiheitsstrafe von 1.949 Jahren und 6 Monaten bis zu 3.009 Jahren beantragt. In der Anklageschrift wird für die weiteren Verdächtigen, darunter der flüchtige Organisationsführer Cemil Bayık, jeweils eine siebenfache lebenslange Haft sowie eine Freiheitsstrafe von 1.938 Jahren bis zu 3.016 Jahren und 6 Monaten gefordert.


Nachrichtenquelle: İHA

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