Entwicklung im IMM-Prozess: Maßnahmen gegen Kronzeugen aufgehoben
Im Prozess gegen die Stadtverwaltung Istanbul (IMM), in dem der Präsidentschaftskandidat der CHP, Ekrem İmamoğlu, beschuldigt wird, Anführer einer "kriminellen Vereinigung" zu sein, wurden die Kontosperrungen der Kronzeugen Ertan Yıldız und Adem Soytekin aufgehoben. Zudem wurde die gerichtliche Maßnahme gegen den AKP-Politiker Mehmet Şahin aufgehoben und die Zwangsverwaltung für das Unternehmen ASİTAŞ von Hatice Soytekin beendet.
Dem 12punto vorliegenden Dokument zufolge wurde mit einer Entscheidung vom 17. Juli im IMM-Prozess, in dem sich 402 Angeklagte, darunter der Bürgermeister der Stadtverwaltung Istanbul (IMM) Ekrem İmamoğlu, wegen Vorwürfen wie "Gründung einer kriminellen Vereinigung", "Bestechung", "Manipulation von Ausschreibungen" und "Betrug zum Nachteil der Öffentlichkeit" verantworten müssen, die Kontosperrung der Kronzeugen Ertan Yıldız und Adem Soytekin aufgehoben, während die gerichtliche Maßnahme gegen den AKP-Politiker Mehmet Şahin ebenfalls aufgehoben wurde.
Adem Soytekin, der am 23. März 2025 festgenommen wurde, hatte vier Tage nach der am 12. Juni 2025 erfolgten Bestellung eines Zwangsverwalters für das Unternehmen ASİTAŞ, auf das er hohe Summen übertragen und das er seiner Ehefrau Hatice Soytekin überschrieben hatte, eine ergänzende Aussage bei der Staatsanwaltschaft gemacht und war zum Kronzeugen geworden. Gemäß der Entscheidung des 33. Schwurgerichts wurde die Zwangsverwaltung für das Unternehmen ASİTAŞ aufgehoben.
Ein Teil des beschlagnahmten Vermögens wird zurückgegeben
Das Gericht gab dem Antrag auf Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände, Wertpapiere, Schecks, Barmittel und sonstigen Materialien des Angeklagten Mehmet Şahin statt. Es wurde beschlossen, die entsprechenden Stellen zur Umsetzung der Entscheidung schriftlich anzuweisen.
Im Gegensatz dazu wurden die Anträge bezüglich der Mobiltelefone, Goldbestände und anderer in Verwahrung befindlicher Gegenstände einiger anderer Angeklagter zurückgestellt, um sie zusammen mit dem Urteil oder in späteren Phasen zu bewerten.
Zwangsverwaltung des Unternehmens in Aufsichtsverwaltung umgewandelt
Einer der bemerkenswerten Punkte des Zwischenbeschlusses betraf die ASİTAŞ Yapı Gayrimenkul Yatırım Sanayi ve Ticaret A.Ş. Das Gericht hob die Maßnahme der Zwangsverwaltung für das Unternehmen auf und ordnete stattdessen eine Aufsichtsverwaltung an. Damit wurde die Maßnahme gegen die Unternehmensführung teilweise gelockert.
Entscheidung über den Einspruch zu den Verteidigungsfristen
Auch der Einspruch der Verteidiger der Angeklagten Aykut Erdoğdu, Ramazan Gülten, Ulaş Yılmaz und Yavuz Oğhan, die eine Verkürzung der Verteidigungsfristen in der vorangegangenen Verhandlung gerügt hatten, wurde geprüft. Das Gericht entschied, dass es sich bei dem betreffenden Vorgang um eine Angelegenheit der Verhandlungsführung handele, die nicht zu den anfechtbaren Entscheidungen gehöre, und erklärte, dass in dieser Sache keine Entscheidung zu treffen sei.
Rechtsmittel zulässig
Das Gericht ordnete die Zustellung des Zwischenbeschlusses an die Parteien an und legte fest, dass innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung die Möglichkeit eines Einspruchs beim 1. Schwurgericht Istanbul besteht.
Bericht: Cenk BAŞBOĞAOĞLU
Nachrichtenquelle: 12punto
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