EPDK gibt Dienstleistungsgebühren für Strom für 2025 bekannt
Die Gebühren, die ab dem 1. Januar für verschiedene Dienstleistungen im Stromsektor gelten, wurden festgelegt.
Die entsprechende Entscheidung der Energiemarktregulierungsbehörde (EPDK) wurde in der 5. Sonderausgabe des Amtsblatts (Resmi Gazete) veröffentlicht.
Demnach wurden die ab dem 1. Januar geltenden Gebühren für Sicherheitsleistungen, Unterbrechung und Wiederanschluss, Zählerkontrollen, Zahlungsaufforderungen und die Zustellung von zweiten Benachrichtigungen festgelegt.
Der Vorstand hat beschlossen, dass die ab dem 1. Januar 2025 geltenden Einheitsgebühren für Sicherheitsleistungen für Industrie-, öffentliche und privatwirtschaftliche Abnehmergruppen 569 Lira und 4 Kuruş pro Kilowatt, für Haushaltskunden 200 Lira und 3 Kuruş, für Familien von Märtyrern und Veteranen/Kriegsinvaliden 100 Lira sowie für landwirtschaftliche Betriebe, Beleuchtung und sonstige Abnehmer 270 Lira und 2 Kuruş betragen.
Die Gebühren für die Unterbrechung und den Wiederanschluss von Strom wurden auf 106 Lira und 8 Kuruş für Niederspannung sowie 799 Lira und 6 Kuruş für Mittelspannung festgelegt. Die Kontrollgebühr für direkt angeschlossene einphasige oder dreiphasige Wirkstromzähler wurde auf 148 Lira, für Wirk- und/oder Blindstromzähler mit Strom- und/oder Spannungswandlern auf 187 Lira und 5 Kuruş festgesetzt.
Zudem wurden die Gebühren für die Dienstleistungen der Zustellung von Zahlungsaufforderungen und zweiten Benachrichtigungen genehmigt, die von den zuständigen Versorgungsunternehmen bei den Verteilnetzbetreibern in Auftrag gegeben werden.
Demnach beträgt die Gebühr für die Zustellung einer Zahlungsaufforderung bei Niederspannung 316 Kuruş und bei Mittelspannung 3 Lira und 16 Kuruş. Für die Zustellung einer zweiten Benachrichtigung wurde eine Gebühr von 6 Lira und 34 Kuruş bei Niederspannung und 63 Lira und 57 Kuruş bei Mittelspannung festgelegt.
Darüber hinaus hat die EPDK die Gebühren für den Antrag und den jährlichen Betrieb des Netzbetreibers, die jährliche Betriebsgebühr der zuständigen Versorgungsunternehmen, die Transaktionsgebühren für Netzbetreiber und Versorgungsunternehmen, die Gebühren für die Projektgenehmigung und Abnahme von Solarenergieanlagen auf Dächern und Fassaden bis 50 Kilowatt sowie die Gebühr für zusätzliche Datenanfragen des automatischen Zählerablesesystems festgelegt.
Die Behörde genehmigte zudem die Anschlussgebühren für Nieder- und Mittelspannungsstromleitungen, die Gebühren für die Projektgenehmigung und Abnahme von lizenzfreien Solarenergieanlagen sowie die Gebühren für technische Qualitätsmessungen.
Nachrichtenquelle: AA
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