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Er hatte behauptet, im Fall der 'Unterschrift unter einen Schuldschein als Paketbote' freigesprochen worden zu sein: Es stellt sich heraus, dass SBK verurteilt wurde

Es wurde bekannt, dass Sezgin Baran Korkmaz in dem Fall, in dem er behauptete, "Ich wurde in diesem Prozess freigesprochen", wegen des Vorwurfs, "jemanden als Paketbote getarnt einen Schuldschein unterschreiben gelassen zu haben", zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 10 Monaten verurteilt wurde.

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Er hatte behauptet, im Fall der 'Unterschrift unter einen Schuldschein als Paketbote' freigesprochen worden zu sein: Es stellt sich heraus, dass SBK verurteilt wurde

'Geldwäsche' und 'Betrug' – das sind nur einige der Vorwürfe, wegen derer der Geschäftsmann Sezgin Baran Korkmaz zeitweise in Österreich und den Vereinigten Staaten inhaftiert war. Kürzlich war er zu Gast beim Journalisten Fatih Altaylı

Auf Altaylıs Frage zu dem Vorwurf, Korkmaz habe durch das Vortäuschen einer Paketzustellung jemanden dazu gebracht, einen Schuldschein zu unterschreiben, antwortete er: "Ich war daran gar nicht beteiligt, alle Vorwürfe sind erfunden, ich wurde freigesprochen."

ALS PAKETBOTE GETARNT ZUR UNTERSCHRIFT BEWOGEN

Laut einem Bericht von Can Bursalı von Duvar; begann im Jahr 2011 in dem Fall, in dem Korkmaz behauptete, "Ich wurde freigesprochen", ein Geschäftsmann namens A.U. ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen einen Geschäftsmann namens F.T., mit dem er in der Eisenbranche zusammengearbeitet hatte, mit der Begründung, dieser schulde ihm 12 Millionen 860 Tausend Lira. 

Nachdem ein Schuldschein bei der Vollstreckungsbehörde eingereicht worden war, hinterlegte F.T. die erforderlichen Sicherheiten, woraufhin das Verfahren gestoppt wurde. Laut Anklageschrift stellte F.T. Nachforschungen an, da er angab, keinen Schuldschein unterschrieben zu haben. Er erinnerte sich daran, einen Monat vor dem Vollstreckungsverfahren Dokumente unterschrieben zu haben, die ihm ein Kurier überreicht hatte, der eine Zeitschrift auslieferte.

Als F.T. den Verlag kontaktierte und erfuhr, dass eine solche Zustellung nie stattgefunden hatte, reichte er Klage ein. In der Anklageschrift heißt es, dass A.U., M.A., S.K., B.Ö. und Sezgin Baran Korkmaz sich abgesprochen hätten, in der Nähe von F.T.s Wohnort ein Geschäftslokal gemietet und ihn observiert hätten. In den Akten wird zudem der Vorwurf erhoben, dass nach einer gewissen Zeit der Überwachung der Angeklagte M.A. in Paketbotenkleidung zu F.T.s Haus gegangen sei und ihn unter dem Vorwand einer Zeitschriftenzustellung Dokumente habe unterschreiben lassen, unter denen sich ein vorbereiteter Schuldschein befunden habe.

5 JAHRE UND 10 MONATE HAFTSTRAFE

Nachdem die Zwangsvollstreckung aufgrund des unterschriebenen Schuldscheins eingeleitet worden war, erstattete F.T. Anzeige gegen Sezgin Baran Korkmaz, A.U., M.A., S.K. und B.Ö. Dieser Prozess vor dem 4. Schwurgericht in Ankara dauerte volle 10 Jahre. Dem Urteil vom April 2021 zufolge wurde der Angeklagte Sezgin Baran Korkmaz wegen 'Urkundenfälschung' und 'qualifizierten Betrugs' zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 10 Monaten verurteilt.

KEIN FREISPRUCH, STRAFE RECHTSKRÄFTIG

Das Urteil in dem Fall, in dem Korkmaz behauptete, "Ich wurde freigesprochen", wurde angefochten und die Akte an die 11. Strafkammer des Kassationshofs (Yargıtay) weitergeleitet. Die 11. Strafkammer des Kassationshofs wies im Dezember 2022 die Berufung der Angeklagten als unbegründet zurück und bestätigte die Urteile des 4. Schwurgerichts in Ankara. Das bedeutet, dass die 5 Jahre und 10 Monate Haftstrafe, von der Korkmaz behauptete, er sei freigesprochen worden, rechtskräftig geworden ist.

Die anderen Angeklagten in dem Fall, B.Ö., S.K. und M.A., wurden wegen 'Urkundenfälschung' zu jeweils 2 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Auch diese Strafen wurden von der 11. Strafkammer des Kassationshofs bestätigt.


Nachrichtenquelle: 12punto

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