Er war in Amerika gestorben, aber... FETÖ-Anführer Fetullah Gülen ist offiziell noch am Leben
Obwohl behauptet wurde, dass der FETÖ-Anführer Fetullah Gülen am 20. Oktober 2024 in den USA verstorben sei, wird er in den offiziellen Registern der Türkei weiterhin als „lebend“ geführt. Da sein Tod nicht gemeldet wurde, können keine rechtlichen Schritte eingeleitet werden. Hier sind die Einzelheiten...
Der Anführer der Fetullahistischen Terrororganisation (FETÖ), Fetullah Gülen, verstarb am 20. Oktober 2024 in den USA. Laut einem Bericht von Yeni Şafak wurde die Todesmeldung jedoch auch Monate nach seinem Ableben noch nicht in die offiziellen Register der Türkei eingetragen.
Aus diesem Grund wird Gülen im türkischen System weiterhin als „lebend“ geführt.
KEINE OFFIZIELLE ANMELDUNG ERFOLGT
Nach Angaben der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten des Innenministeriums der Republik Türkei müssen Todesfälle türkischer Staatsbürger im Ausland bei den Konsulaten gemeldet werden, indem die von den lokalen Behörden ausgestellte Sterbeurkunde vorgelegt wird. Auf Grundlage dieses Dokuments wird der Tod dann in das Bevölkerungsregister eingetragen.
Da bisher kein Dokument bezüglich Gülens Tod bei den türkischen Auslandsvertretungen eingereicht wurde, erfolgte kein Eintrag in das Familienregister in der Türkei. Somit erscheint der FETÖ-Anführer im offiziellen türkischen System weiterhin als „lebend“.
WIE WIRD EIN TOD IM AUSLAND GEMELDET?
Wenn ein türkischer Staatsbürger im Ausland verstirbt, gibt es zwei offizielle Wege:
Der Tod wird zusammen mit einem von den offiziellen Behörden des jeweiligen Landes ausgestellten Dokument bei den türkischen Konsulaten gemeldet. Das Konsulat überträgt dieses Dokument dann in das Bevölkerungsregister.
Sollte keine Meldung bei den Konsulaten erfolgt sein, kann das ausländische offizielle Dokument über den Tod ins Türkische übersetzt und mit einer notariellen oder konsularischen Beglaubigung beim zuständigen Bezirksamt für Bevölkerungsangelegenheiten eingereicht werden. In diesem Fall stellt das Amt eine Sterbeurkunde aus und nimmt den Eintrag in das Familienregister vor.
FETÖ-MITGLIEDER HABEN KEINE MELDUNG ERSTATTET
Es hat sich herausgestellt, dass nach Gülens Tod keine Versuche seitens der FETÖ-Mitglieder unternommen wurden, die offiziellen Verfahren in der Türkei einzuleiten. Dies führt nicht nur zu Unklarheiten in den Bevölkerungsregistern, sondern verhindert auch den Beginn notwendiger rechtlicher Prozesse.
Die offizielle Registrierung des Todes von Fetullah Gülen in der Türkei würde den Weg für rechtliche Schritte für viele Menschen ebnen, insbesondere für die Familien der Märtyrer des Putschversuchs vom 15. Juli, für Veteranen sowie für die Opfer der Schauprozesse.
Nachrichtenquelle : 12punto
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