Erdoğans ehemaliger Rechtsberater bewertet die 'Zwangsverwalter'-Entscheidung: Ist das Vorgehen rechtmäßig?
Der Strafrechtler İzzet Özgenç, der einst zum engen Umfeld des AKP-Vorsitzenden und Präsidenten Erdoğan gehörte und als einer der Architekten des 2005 in Kraft getretenen türkischen Strafgesetzbuches gilt, äußerte sich zu der Ernennung eines Zwangsverwalters in Esenyurt.
Prof. İzzet Özgenç, ehemaliger Rechtsberater Erdoğans und einer der beiden Hauptautoren des 2005 in Kraft getretenen türkischen Strafgesetzbuches (TCK), hat auf die Ernennung eines Zwangsverwalters in Esenyurt reagiert.
Özgenç erklärte, dass der inhaftierte Ahmet Özer keine Straftat begangen habe, die eine Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung begründen würde.
Özgenç gab bekannt, dass es in der Ermittlungsakte des inhaftierten Ahmet Özer keine konkreten Beweise gebe, die auf eine Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung hindeuten.
Prof. İzzet Özgenç erklärte, die Entscheidung zur Ernennung eines Zwangsverwalters sei ein Missbrauch des Begriffs der „Verbindung“ (iltisak). Özgenç äußerte sich wie folgt:
Die in dem Antrag der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft vom 30.10.2024 auf Haftbefehl gegen den Bürgermeister von Esenyurt (Ermittlungs-Nr.: 2024/162302) angeführten Punkte sind nicht von einer Art, die eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Person wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung begründen würde.
Diese Erklärungen sind ein Indiz dafür, wie der Begriff der „Verbindung“, der nach dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 durch Dekrete mit Gesetzeskraft (KHK) in unsere Gesetzgebung eingeführt wurde, missbraucht wird.

Nachrichtenquelle: 12punto
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