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Ergebnisse der 107. Grundausbildung und 83. Fortbildung für privates Sicherheitspersonal (ÖGG) veröffentlicht: Wie können die ÖGG-Prüfungsergebnisse abgerufen werden?

Es gibt Neuigkeiten zu den Ergebnissen der 107. Grundausbildung und 83. Fortbildung für privates Sicherheitspersonal (ÖGG). Die Ergebnisse der ÖGG-Prüfung vom 24. Februar sind nun über das Portal egm.gov.tr abrufbar. Wie können die Kandidaten die Ergebnisse der 107. Grundausbildung und 83. Fortbildung für privates Sicherheitspersonal (ÖGG) einsehen?

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Ergebnisse der 107. Grundausbildung und 83. Fortbildung für privates Sicherheitspersonal (ÖGG) veröffentlicht: Wie können die ÖGG-Prüfungsergebnisse abgerufen werden?

Die 107. Grundausbildung und 83. Fortbildung für privates Sicherheitspersonal (ÖGG) fand am 24. Februar 2024 statt. Das Datum für die Bekanntgabe der Ergebnisse der ersten Prüfung des Jahres sowie das Einspruchsverfahren waren in der veröffentlichten Anweisung enthalten. Die ÖGG-Prüfungsergebnisse wurden am 15. März über das Online-System zugänglich gemacht.

WIE KÖNNEN DIE ÖGG-ERGEBNISSE ABGERUFEN WERDEN?

Die Kandidaten können ihre ÖGG-Prüfungsergebnisse auf der Website der Generaldirektion für Sicherheit unter “onlineislemler.egm.gov.tr” abrufen, indem sie ihre T.C.-Identitätsnummer, den Namen der Prüfung und den Sicherheitscode eingeben.

TERMINE FÜR EINSPRÜCHE GEGEN DIE SCHRIFTLICHE PRÜFUNG

Der Zeitraum, in dem Kandidaten Einspruch gegen das Ergebnis der schriftlichen Prüfung einlegen und die Einspruchsgebühr entrichten können, wurde auf den 18. bis 20. März 2024 festgelegt. Die Ergebnisse der Einsprüche gegen die schriftliche Prüfung werden am 21. März 2024 bekannt gegeben.

BEWERTUNG DER PRÜFUNG

Damit Kandidaten, die an der Prüfung zur Waffenqualifikation teilnehmen, als erfolgreich gelten, müssen sie in der Summe aus schriftlicher Waffenkenntnis und praktischer Prüfung mindestens 50 Punkte erreichen; der Durchschnitt aus diesem Wert und der Punktzahl der zuvor erfolgreich absolvierten unbewaffneten Grundprüfung muss mindestens 60 Punkte betragen.

Für Personen, die über ein Zertifikat für die unbewaffnete Grundausbildung für privates Sicherheitspersonal verfügen und an der Prüfung zur Erneuerung der privaten Sicherheitslizenz als bewaffnete Prüfung teilnehmen, nachdem sie eine Fortbildung zur unbewaffneten Erneuerung sowie eine Ausbildung zur Waffenqualifikation absolviert haben, gilt: Damit sie als erfolgreich gelten, müssen sie in der Summe aus schriftlicher Waffenkenntnis und praktischer Prüfung mindestens 50 Punkte erreichen; der Durchschnitt aus diesem Wert und der Punktzahl der zuvor erfolgreich absolvierten unbewaffneten Grundprüfung muss mindestens 60 Punkte betragen. Sollte kein Erfolg erzielt werden, wird das Prüfungsergebnis als unbewaffnet gewertet.


Nachrichtenquelle: 12punto

ÖGG Prüfung Privater Sicherheitsdienst