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Ermittlungen gegen Personen, die in sozialen Medien zum Boykott aufrufen

Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul hat von Amts wegen Ermittlungen gegen Personen eingeleitet, die in sozialen Medien zu Boykotten aufrufen und dabei spaltende Äußerungen verbreiten.

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Ermittlungen gegen Personen, die in sozialen Medien zum Boykott aufrufen

Die diesbezügliche Erklärung lautet wie folgt:

"Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul hat von Amts wegen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Hass und Diskriminierung (Art. 122/1-d des türkischen Strafgesetzbuches TCK) sowie wegen Aufstachelung der Bevölkerung zu Hass und Feindseligkeit (Art. 216 TCK) gegen Personen eingeleitet, die in traditionellen und sozialen Medien spaltende Äußerungen verbreiten, die darauf abzielen, einen Teil der Bevölkerung an wirtschaftlichen Aktivitäten zu hindern, und die in der Öffentlichkeit als 'Boykott'-Aufrufe bekannt sind."

ÖZGÜR ÖZEL HATTE SEINE UNTERSTÜTZUNG BEKUNDET

Auch der CHP-Vorsitzende Özgür Özel hatte die Boykottaufrufe für den 2. April unterstützt.

In seinem Beitrag hatte Özel erklärt: "Ich unterstütze von ganzem Herzen den von jungen Menschen initiierten Konsumboykott gegen diese Grausamkeit, die Schülern, Müttern, Vätern und Geschwistern angetan wird.

Ich lade jeden dazu ein, sich an diesem Boykott zu beteiligen und seine Macht als Verbraucher zu nutzen."


Nachrichtenquelle: 12punto

Boykott Generalstaatsanwaltschaft Behinderung Aufstachelung zu Hass und Feindseligkeit Ermittlungsverfahren Soziale Medien