Ermittlungserlaubnis gegen Resul Emrah Şahan
Das Innenministerium hat eine Ermittlungserlaubnis gegen den Bürgermeister von Şişli, Resul Emrah Şahan, wegen der Vorwürfe der „Besetzung von Grundstücken ohne Berechtigung“ und „unrechtmäßiger Verfügung über fremdes Eigentum“ erteilt. Dass der im selben Dossier genannte Zwangsverwalter vom Verfahren ausgenommen wurde, sorgt für Diskussionen.
Das Innenministerium hat im Rahmen einer Untersuchung, die auf Antrag von Taşyapı İnşaat eingeleitet wurde, eine Ermittlungserlaubnis gegen den im Zuge der Operation vom 19. März inhaftierten Bürgermeister von Şişli, Resul Emrah Şahan, wegen der Vorwürfe der „Besetzung von Grundstücken ohne Berechtigung“ und „unrechtmäßiger Verfügung über fremdes Eigentum“ erteilt.
Wie Halk TV berichtet, wird im Bericht des Ministeriums dargelegt, dass die Dachvorsprünge an der Vorderseite des städtischen Dienstgebäudes, der Treppenbereich und architektonische Auskragungen die Grenzen der zu Taşyapı gehörenden Parzellen flächenmäßig verletzen. Demgegenüber wurde festgestellt, dass diese Überschreitungen im Zeitraum 2007–2016 entstanden sind und bei Prüfungen im Jahr 2020 dokumentiert wurden, weshalb der aktuelle Zustand bereits vor dem Amtsantritt von Şahan bestand.
ZWANGSVERWALTER AUS DEM VERFAHREN AUSGESCHLOSSEN
Das Ministerium wertete diese Überschreitung als „fortgesetztes Delikt“ und behauptete, dass Şahan, der vom 4. April 2024 bis zum 23. März 2025 im Amt war, keine Maßnahmen zur Behebung des Zustands ergriffen habe. Es fiel jedoch auf, dass Cevdet Ertürkmen, der ebenfalls im Dossier genannt wird und nach der Inhaftierung von Şahan vom Innenministerium als Zwangsverwalter für die Gemeinde eingesetzt wurde, nicht in den Ermittlungsumfang einbezogen wurde.
Im erstellten Text zur Ermittlungserlaubnis finden sich zudem detaillierte Informationen zur baurechtlichen Vergangenheit des Areals, auf dem sich das Dienstgebäude befindet. Es wurde dargelegt, dass ein Teil der Parzellen in der Vergangenheit der Stiftung der Bulgarisch-Orthodoxen Kirche gehörte und Taşyapı nach Enteignungs- und Rückgabeverfahren Rechte an diesen Flächen erwarb. Zudem wurde in den Unterlagen vermerkt, dass der Fluchtlinienplan für das Gemeindegebäude 2010 erstellt wurde und die Projektierungs- sowie Genehmigungsverfahren seit 2007 unter verschiedenen Verwaltungen durchgeführt wurden, sodass die bauliche Struktur des Gebäudes bereits vor der Ära Şahan geformt wurde.
MINISTERIUM LÄDT VERANTWORTUNG BEI ŞAHAN ABL
Trotz all dieser in den Dokumenten aufgeführten historischen Prozesse machte das Ministerium Şahan strafrechtlich verantwortlich, mit der Begründung, dass die Lösung für die Parzellenüberschreitung seit Jahren nicht umgesetzt worden sei und auch während der Amtszeit von Şahan kein Weg über eine Entschädigungsvereinbarung oder Enteignung gewählt worden sei.
ANWALT VON ŞAHAN LEGT BESCHWERDE GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG EIN
Die Ermittlungserlaubnis stellt einen verwaltungsrechtlichen Prozess dar, der die Einleitung eines Strafverfahrens ermöglicht. Der Anwalt von Şahan hat nach der Entscheidung den 1. Senat des Staatsrats (Danıştay) angerufen. Der Anwalt des inhaftierten Şahan, Hüseyin Ersöz, betonte in der Beschwerdeschrift, dass es bei Şahan keinerlei persönlichen Gewinn, Bestechung oder Interessenkonflikte gegeben habe. Ersöz erklärte, die Ermittlungserlaubnis sei „politischer Natur“, stehe nicht im Einklang mit der einschlägigen Gesetzgebung, ebne den Weg für die strafrechtliche Verfolgung zahlreicher anderer öffentlicher Führungskräfte entgegen den Grundsätzen der öffentlichen Verwaltung und mache einen gewählten Bürgermeister zum Zielobjekt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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