EŞİK sendet zum 6. Jahrestag Botschaft zur Istanbul-Konvention: Wir geben unsere Rechte nicht auf
In einer Erklärung zu ihrem 6. Gründungsjubiläum betonte EŞİK den Kampf für die Istanbul-Konvention, das Gesetz Nr. 6284 und die erworbenen Rechte von Frauen.
EŞİK – Plattform für Frauen für Gleichberechtigung (Eşitlik İçin Kadın Platformu) veröffentlichte eine schriftliche Erklärung, in der sie darauf hinwies, dass der 1. August sowohl der Gründungstag der Plattform als auch der Tag ist, an dem die Istanbul-Konvention für die Türkei in Kraft trat. Die Plattform kündigte an, dass sie auch im 6. Jahr ihres Bestehens den Kampf für das Recht der Frauen auf Leben, gleichberechtigte Staatsbürgerschaft und ein gewaltfreies Leben fortsetzen werde.
In der Erklärung wurde daran erinnert, dass EŞİK am 1. August 2020 in einer Zeit gegründet wurde, in der die Angriffe auf die erworbenen Rechte von Frauen und LGBTI+-Personen zunahmen. Die Plattform erklärte, dass unabhängige Frauenorganisationen, die sich gegen Versuche zur Begnadigung von Tätern sexuellen Kindesmissbrauchs zusammengeschlossen hatten, nach der gezielten Diffamierung der Istanbul-Konvention ein breiteres Solidaritätsnetzwerk gebildet hätten.
EŞİK betonte, dass sie weiterhin ein horizontales und hierarchiefreies Organisationsverständnis unter Beteiligung von Frauen aus verschiedenen Städten, Generationen und mit unterschiedlichen Kampferfahrungen in der Türkei verfolge. In der Erklärung wurde festgehalten, dass die Gründung der Plattform „nicht nur die Schaffung einer neuen Plattform, sondern eine neue Form der Organisation des jahrzehntelangen Kampfes der türkischen Frauenbewegung“ darstelle.

Die Plattform unterstrich, dass die Istanbul-Konvention ein grundlegendes Menschenrechtsabkommen sei, das Staaten dazu verpflichte, Frauen vor Gewalt zu schützen, indem sie Prävention, Schutz, Ermittlung, Strafverfolgung und die Entwicklung ganzheitlicher politischer Maßnahmen sicherstellen. EŞİK erinnerte zudem an den juristischen Kampf, der vor dem Staatsrat (Danıştay) gegen die Entscheidung zum Austritt aus der Konvention geführt wird.
In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass die Verfahren vor dem Staatsrat von über tausend Anwältinnen mit Vollmachten verfolgt würden, und es wurde betont, dass dieser Prozess nicht nur die Verteidigung eines Abkommens sei, sondern ein Kampf für das Recht der Frauen auf Leben, das Prinzip der gleichberechtigten Staatsbürgerschaft, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie.
EŞİK argumentierte, dass die Istanbul-Konvention gemäß Artikel 90 der Verfassung, dem Gesetz Nr. 6284 und dem Ratifizierungsgesetz Nr. 6251 weiterhin in Kraft sei. Unter Verweis auf den Grundsatz des „Nicht-Rückschritts“ im Menschenrechtsrecht erklärte die Plattform, dass Staaten keine Regelungen treffen dürften, die die erworbenen Rechte, welche die Gleichberechtigung und das Recht der Frauen auf Leben garantieren, aufheben oder das Schutzniveau senken würden.
In der Erklärung wurde behauptet, dass nach der Entscheidung zum Austritt aus der Istanbul-Konvention Femizide, verdächtige Todesfälle von Frauen und Gewalt gegen Frauen zugenommen hätten. Die Plattform argumentierte, dass familien- und bevölkerungsorientierte Politiken, Versuche zur Schwächung der Grundprinzipien des Zivilgesetzbuches sowie Diskussionen über das Recht auf Unterhalt die Rechte der Frauen bedrohten.
EŞİK erklärte in ihrer Botschaft: „Wir werden nicht aufhören, das Recht der Frauen auf Leben, den Laizismus, die gleichberechtigte Staatsbürgerschaft, den sozialen demokratischen Rechtsstaat und die Istanbul-Konvention zu verteidigen.“ Die Plattform betonte, dass die Solidarität unter Frauen eine der stärksten Garantien für den Kampf um Gleichberechtigung sei.
Nachrichtenquelle: 12punto
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