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Fatoş Pınar Türker im Gefängnis ohnmächtig geworden, nicht ins Krankenhaus verlegt: Prozess im Fall der Stadtverwaltung Istanbul (İBB) läuft

Fatoş Pınar Türker, Generaldirektorin der Medya A.Ş., die im Rahmen des Prozesses gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) inhaftiert ist, hat im Gefängnis das Bewusstsein verloren und ist ohnmächtig geworden.

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Fatoş Pınar Türker im Gefängnis ohnmächtig geworden, nicht ins Krankenhaus verlegt: Prozess im Fall der Stadtverwaltung Istanbul (İBB) läuft

Die Generaldirektorin der İBB Medya A.Ş., Fatoş Pınar Türker, hat im Gefängnis das Bewusstsein verloren und ist ohnmächtig geworden. Türkers Anwalt Burak Candan forderte die Verlegung seiner Mandantin, die an einer Herzerkrankung leidet, in ein voll ausgestattetes Krankenhaus, eine Untersuchung der Haftbedingungen sowie die Stornierung der geplanten Verlegung in das Gefängnis von Düzce.

Wie Furkan Karabay von Medyascope berichtet, hat Türkers Anwalt Burak Candan aufgrund der sich verschlechternden Herzerkrankung seiner Mandantin einen Antrag bei Gericht eingereicht.

In dem Antrag wird dargelegt, dass Türker, die seit dem 23. März 2025 inhaftiert ist, während ihrer Haftzeit mit verschiedenen gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hatte. Es wurde darauf hingewiesen, dass Türker an einer Herzerkrankung leidet und zeitweise das Bewusstsein verliert. In dem Antrag wurde gefordert, Türker in ein voll ausgestattetes staatliches Krankenhaus zu verlegen, um sie medizinisch untersuchen zu lassen.

Im Gefängnis das Bewusstsein verloren und ohnmächtig geworden

Es wurde berichtet, dass Fatoş Pınar Türker sowohl in der geschlossenen Strafvollzugsanstalt Düzce als auch in der geschlossenen Frauenstrafvollzugsanstalt Marmara gesundheitliche Probleme hatte.

In dem Antrag wurde erklärt, dass Türker am 2. Juli in der geschlossenen Frauenstrafvollzugsanstalt Marmara, in der sie inhaftiert ist, erkrankte, das Bewusstsein verlor und ohnmächtig wurde.

Es wurde behauptet, dass die Beamten trotz Betätigung des Panikknopfes durch Türker nicht rechtzeitig eingegriffen hätten. In dem Antrag wurde zudem darauf hingewiesen, dass Türker zuletzt am 24. Juli 2026 bei einem Schwächeanfall zu Boden stürzte, sich den Kopf stieß und anschließend nicht in ein Krankenhaus verlegt wurde.

In dem Antrag wurde dargelegt, dass kurz vor der zweiten Anhörung eine erneute Verlegung von Türker in das Gefängnis von Düzce geplant sei und dieser Vorgang aus gesundheitlicher Sicht riskant wäre.

In dem Antrag wurde die Verlegung von Türker in ein voll ausgestattetes Krankenhaus, die Untersuchung der Probleme mit den Panikknöpfen in der geschlossenen Frauenstrafvollzugsanstalt Marmara sowie die Stornierung der geplanten Verlegung nach Düzce gefordert.


Nachrichtenquelle: 12punto

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