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Aufsehenerregender Vorstoß von Feti Yıldız zur 'Entscheidung über gerichtliche Kontrolle'! 'Statt Untersuchungshaft...'

Der stellvertretende MHP-Vorsitzende Feti Yıldız erklärte, dass die im Strafverfahren als Alternative zur Untersuchungshaft angewandte Maßnahme der gerichtlichen Kontrolle im Ermessen des Richters liege und bei jedem Straftatbestand angewendet werden könne. Er betonte, dass diese Praxis eine wichtige Funktion für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens und die Sicherstellung der Vollstreckung des Urteils erfülle.

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Aufsehenerregender Vorstoß von Feti Yıldız zur 'Entscheidung über gerichtliche Kontrolle'! 'Statt Untersuchungshaft...'

Der stellvertretende MHP-Vorsitzende Feti Yıldız machte in einem Beitrag in den sozialen Medien auf die Maßnahme der gerichtlichen Kontrolle aufmerksam, die im Strafverfahren als Alternative zur Untersuchungshaft angewandt wird.

Yıldız erklärte in seiner Stellungnahme: "Wenn im Rahmen einer wegen einer Straftat geführten Ermittlung ein Grund für eine Untersuchungshaft vorliegt, der durch konkrete Beweise für einen dringenden Tatverdacht gestützt wird, kann – sofern das Ziel auch durch eine andere prozessuale Maßnahme erreicht werden kann – ohne Strafobergrenze bei jeder Straftat anstelle der Untersuchungshaft des Verdächtigen eine 'Entscheidung über gerichtliche Kontrolle' getroffen werden."

Yıldız betonte, dass die gerichtliche Kontrolle dasselbe Ziel verfolge wie die Maßnahme der Untersuchungshaft, und wies darauf hin, dass diese Praxis dazu diene, die Flucht des Verdächtigen oder Angeklagten sowie die Verdunkelung von Beweismitteln zu verhindern. Zudem erklärte Yıldız, dass durch die gerichtliche Kontrolle auch ein ordnungsgemäßer Ablauf des Gerichtsverfahrens sowie die Sicherstellung der Vollstreckung des am Ende des Verfahrens ergehenden Urteils ermöglicht werde.

Yıldız erinnerte zudem daran, dass die Entscheidung darüber, ob eine gerichtliche Kontrolle angewandt wird, vollständig im Ermessen des Richters liege.

Der MHP-Politiker Yıldız äußerte sich in seinem Beitrag auf seinem Social-Media-Konto wie folgt:

“Wenn im Rahmen einer wegen einer Straftat geführten Ermittlung,

ein Grund für eine Untersuchungshaft vorliegt, der durch konkrete Beweise für einen dringenden Tatverdacht gestützt wird;

sofern das Ziel auch durch eine andere prozessuale Maßnahme erreicht werden kann,

kann ohne Strafobergrenze bei jeder Straftat anstelle der Untersuchungshaft des Verdächtigen eine ‘Entscheidung über gerichtliche Kontrolle’ getroffen werden.

Der Zweck der Maßnahmen der gerichtlichen Kontrolle ist identisch mit dem Zweck der Schutzmaßnahme der Untersuchungshaft,

nämlich die Flucht des Verdächtigen oder Angeklagten sowie die Verdunkelung von Beweismitteln zu verhindern, um eine ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens zu gewährleisten

und die Vollstreckung der am Ende des Verfahrens zu treffenden Entscheidung zu ermöglichen.

Die Entscheidung über die gerichtliche Kontrolle liegt im Ermessen des Richters.

Da die Maßnahme der gerichtlichen Kontrolle eine Alternative zur Untersuchungshaft darstellt, sollte angesichts der Tatsache, dass die Untersuchungshaft das letzte Mittel sein muss, so weit wie möglich auf die Maßnahme der gerichtlichen Kontrolle zurückgegriffen werden.

Die Institution der gerichtlichen Kontrolle ist eine moderne Einrichtung, die durch die Strafprozessordnung in das türkische Strafrechtssystem eingeführt wurde und als Schutzmaßnahme zwischen der Freilassung und der Untersuchungshaft eine wirksame Funktion ausübt.

Mit dieser Einrichtung wird die Person nicht vollständig ihrer Freiheit beraubt, unterliegt jedoch Maßnahmen, die eine Beobachtung und Kontrolle ermöglichen; dadurch wird das Fluchtrisiko der Person verringert, während gleichzeitig die Nachteile eines vollständigen Freiheitsentzugs beseitigt werden.”


Nachrichtenquelle: 12punto

gerichtliche Auflagen Feti Yıldız