Forderung von bis zu 5 Jahren und 3 Monaten Haft für Acun Ilıcalı: Ermittlungen abgeschlossen
Die Ermittlungen gegen Acun Ilıcalı wegen des Vorwurfs, durch Werbung für illegale Wetten Menschen dazu angestiftet zu haben, wurden abgeschlossen. Für die insgesamt 8 Beschuldigten, darunter Ilıcalı, wurde eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren und 3 Monaten gefordert.
Die Ermittlungen gegen Acun Ilıcalı sowie die Verantwortlichen seines Fernsehsenders TV8 und der digitalen Plattform 'Exxen' wegen des Vorwurfs der Förderung illegaler Wetten durch entsprechende Werbung wurden abgeschlossen.
In der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift werden 8 Personen, darunter Acun Ilıcalı, als 'Beschuldigte' geführt. In der Anklageschrift wird dargelegt, dass bei der Übertragung des Fußballspiels Montenegro gegen die Türkei am 19. November 2024 mit dem 'EXXEN'-Logo Werbung für unlizenzierte und illegale Wettseiten mittels virtueller Werbetechniken auf den Werbebanden im Stadion sowie neben beiden Toren platziert wurde.
In der Anklageschrift wird darauf hingewiesen, dass Medienanbieter vollumfänglich dafür verantwortlich sind, dass alle von ihnen angebotenen Sendungen den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. Es wird angeführt, dass die Medienanbieter zwar gelegentlich behaupten, die Werbebanden am Spielfeldrand lägen nicht in ihrer Kontrolle als übertragende Anstalt, sondern unterstünden der Initiative des gastgebenden Fußballvereins oder des Verbandes und sie hätten diesbezüglich keine rechtliche Verantwortung; jedoch sei administrativ klar, dass der Zugang der betreffenden Sendungen zur Türkei durch den Medienanbieter bereitgestellt werde und der Sender für die ausgestrahlten Inhalte verantwortlich sei.
VORWÜRFE ZURÜCKGEWIESEN
In der Anklageschrift wird berichtet, dass die 8 Beschuldigten – darunter der Vorstandsvorsitzende von 'TV8 TV Yayıncılık A.Ş' und 'Exxen Dijital Yayıncılık A.Ş', Acun Ilıcalı, sowie Vorstandsmitglieder, verantwortliche Manager, Chefredakteure und Sendeleiter der Unternehmen – in ihren Aussagen erklärten, die Spielübertragungen seien von den vertraglich gebundenen Organisationen oder Sportvereinen bezogen worden. Sie seien im Rahmen der geschlossenen Verträge verpflichtet, die Spielübertragungen direkt und ohne Eingriffe auszustrahlen. Die Organisationen oder Vereine, die die Spielübertragungen bereitstellten, hätten den Sender nicht über den Inhalt der Werbung informiert. Zudem sei es technisch nicht möglich, die Spielübertragungen so zu bearbeiten, dass die Werbung für illegale Wetten zensiert werde. Aus diesem Grund seien sie, wie viele andere Sender auch, gezwungen gewesen, Spiele auszustrahlen, die Werbung für illegale Wetten enthielten.
HAFTSTRAFE VON BIS ZU 5 JAHREN UND 3 MONATEN FÜR 8 BESCHULDIGTE GEFORDERT
In der Anklageschrift wurde für die Beschuldigten Acun Ilıcalı, Aslı Yaşaroğlu, Atilla Celiloğlu, Burcu Batu Fakir, Bülent Uçak, Ebru Atasav Tahrancı, Mustafa Tarık und Ümmü Burhan wegen des Vorwurfs der fortgesetzten 'Anstiftung von Personen zur Teilnahme an festen oder gemeinsamen Wetten oder Glücksspielen auf der Grundlage von Sportereignissen durch Werbung oder auf andere Weise' eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten bis zu 5 Jahren und 3 Monaten gefordert.
Nachrichtenquelle: İHA
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