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Freilassung von 4 Angeklagten im Karikaturen-Verfahren gegen das Leman-Magazin

Im Prozess um die Veröffentlichung einer Karikatur im Leman-Magazin, die stilisierte Darstellungen des Propheten Mohammed und des Propheten Moses zeigt, wurde die Freilassung von 4 Angeklagten beschlossen.

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Freilassung von 4 Angeklagten im Karikaturen-Verfahren gegen das Leman-Magazin

Die Ermittlungen zur Veröffentlichung einer Karikatur im Leman-Magazin vom 26. Juni, die stilisierte Darstellungen des Propheten Mohammed und des Propheten Moses enthielt, wurden abgeschlossen und eine Anklageschrift erstellt.

Die Anklageschrift wurde vom zuständigen 2. Strafgericht erster Instanz in Istanbul angenommen und der Beginn der ersten Verhandlung für den 14. November festgesetzt. Der verantwortliche Redakteur Aslan Özdemir, der Geschäftsführer Ali Yavuz, der Grafiker Cebrail Okcu und der Redaktionsleiter Zafer Aknar legten gegen ihre Inhaftierung Beschwerde ein. Das übergeordnete Gericht prüfte die Beschwerde und ordnete die Freilassung der 4 Angeklagten an.

AUS DER ANKLAGESCHRIFT

In der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift wurden der Geschäftsführer Ali Yavuz, der verantwortliche Redakteur Aslan Özdemir, der Grafiker Cebrail Okcu, der Urheber Doğan Pehlevan, der Redaktionsleiter Zafer Aknar und der Chefredakteur Mehmet Tuncay Akgün als 'Beschuldigte' geführt. In der Anklageschrift wurde festgehalten, dass die Karikatur auf der vierten Seite des Magazins, die den Propheten Mohammed und den Propheten Moses darstellt, während Bomben auf eine Stadt fallen, Aussagen und Bilder enthält, die auf ein provokatives Verhalten abzielen. Nach der Veröffentlichung des Magazins in sozialen Medien und Presseorganen habe dies zu Kommentaren und Beiträgen durch zahlreiche Konten und Gruppen geführt und sei zu einem Medienthema geworden. Dadurch sei eine Wirkung entstanden, die bei den Aufgestachelten Besorgnis hervorgerufen und eine klare und unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit geschaffen habe. In der Anklageschrift, in der es heißt, die Beschuldigten hätten gemeinsam gehandelt, wurde erklärt, dass sie das Werk in gemeinsamer Absicht und durch gemeinsames Handeln erstellt und im Magazin veröffentlicht hätten und somit als Mittäter für das veröffentlichte Werk verantwortlich seien. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass der Beschuldigte Mehmet Tuncay Akgün flüchtig sei und gegen ihn ein Haftbefehl vorliege, während der Beschuldigte Doğan Pehlevan in den sozialen Medien den Beitrag 'Der Islam ist ein Pfahl, der den Türken gewaltsam eingepflanzt wurde' geteilt habe.

HAFTSTRAFE VON BIS ZU 7 JAHREN UND 10 MONATEN FÜR DEN URHEBER GEFORDERT

In der Anklageschrift wurde für die Beschuldigten Ali Yavuz, Aslan Özdemir, Cebrail Okcu, Zafer Aknar und Mehmet Tuncay Akgün wegen 'öffentlicher Anstiftung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit durch Presse und Medien' eine Freiheitsstrafe von jeweils 1 Jahr und 6 Monaten bis zu 4 Jahren und 6 Monaten gefordert. Für den Beschuldigten Doğan Pehlevan wurde wegen des gleichen Tatbestands in Tateinheit eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten bis zu 7 Jahren und 10 Monaten beantragt.


Nachrichtenquelle: İHA

Strafrecht Generalstaatsanwaltschaft Magazin Anhörung Islam Leman Magazin