Freispruch und Verjährung im Prozess um ungeklärte Morde
Das Berufungsgericht hat die Freisprüche für 18 Angeklagte, darunter der ehemalige Innenminister und damalige Generaldirektor der Polizei, Mehmet Ağar, im Zusammenhang mit 19 in den 90er Jahren in Ankara begangenen ungeklärten Morden bestätigt.
Das Berufungsgericht hat die Freisprüche in dem Prozess gegen 18 Angeklagte bestätigt, zu denen unter anderem der ehemalige Innenminister und damalige Generaldirektor der Polizei, Mehmet Ağar, der damalige Leiter der Spezialeinheiten, İbrahim Şahin, sowie der ehemalige MİT-Funktionär und Oberst a.D. Korkut Eken gehören. Der Prozess befasste sich mit 19 ungeklärten Morden, die in den 90er Jahren in Ankara verübt wurden.
DIE AKTE GEHT AN DEN KASSATIONSHOF
Wie T24 berichtet, entschied das Gericht, dass das Verfahren hinsichtlich der Morde an Abdulmecit Baskın und Behçet Cantürk aufgrund von Verjährung eingestellt wird, während die Freisprüche für die übrigen Mordfälle bestätigt wurden.
Eines der Mitglieder des Gerichts legte ein 160-seitiges Sondervotum gegen die Entscheidung ein. Die Akte wird nun an den Kassationshof (Yargıtay) weitergeleitet.
In diesem Fall waren die zuvor ergangenen Freisprüche im Jahr 2021 vom Berufungsgericht aufgehoben worden, woraufhin die Angeklagten erneut vor Gericht gestellt wurden. Im wiederaufgenommenen Verfahren wurden die Angeklagten, darunter auch Ağar, am 26. Mai 2023 erneut freigesprochen. Das Gericht hatte trotz der Aufhebung des ersten Freispruchs durch das Berufungsgericht an seiner Entscheidung festgehalten.
WAS WAR GESCHEHEN?
Laut Anklageschrift wurden die Beschuldigten beschuldigt, zwischen 1993 und 1996 Abdülmecit Baskın, Namık Erdoğan, Metin Vural, Recep Kuzucu, Behçet Cantürk, Savaş Buldan, Haci Karay, Adnan Yıldırım, İsmail Karaalioğlu, Yusuf Ekinci, Ömer Lutfi Topal, Hikmet Babataş, Medet Serhat, Feyzi Aslan, Lazem Esmaeılı, Asker Smıtko, Tarık Ümit, Salih Aslan und Faik Candan ermordet zu haben.
In der Anklageschrift wurde für Mehmet Ağar, İbrahim Şahin, Korkut Eken, Ayhan Çarkın, Ayhan Akça, Ziya Bandırmalıoğlu, Ercan Ersoy, Ahmet Demirel, Ayhan Özkan, Seyfettin Lap, Enver Ulu, Uğur Şahin, Alper Tekdemir, Yusuf Yüksel, Abbas Semih Sueri, Lokman Külünk, Mahmut Yıldırım, Nurettin Güven und Muhsin Korman eine Bestrafung wegen „Mitgliedschaft in einer bewaffneten Organisation, die zur Begehung von Straftaten gegründet wurde“ sowie wegen „Beihilfe zum Mord“ gefordert.
Das 1. Schwurgericht Ankara hatte am 13. Dezember 2019 die Angeklagten, darunter den damaligen Generaldirektor der Polizei Mehmet Ağar, den damaligen Leiter der Spezialeinheiten İbrahim Şahin, den ehemaligen MİT-Funktionär und Oberst a.D. Korkut Eken, den unter dem Decknamen „Yeşil“ bekannten Mahmut Yıldırım sowie Polizisten der Spezialeinheiten, freigesprochen. Die 1. Strafkammer des Regionalgerichts Ankara (Berufungsgericht) hatte die Aufhebung dieser Freisprüche angeordnet.
"41 RICHTER UND 13 STAATSANWÄLTE WURDEN AUSGEWECHSELT"
In der Entscheidung wurde darauf hingewiesen, dass nicht erörtert wurde, ob die Aussagen des Angeklagten Ayhan Çarkın im Laufe des Verfahrens durch andere Meldungen und Beweise in der Akte bestätigt wurden und ob diese Aussagen mit den tatsächlichen Ereignissen übereinstimmten. Zudem wurde festgehalten, dass die Herkunft der bei den Morden verwendeten Projektile hätte untersucht werden müssen. Weiterhin wurde kritisiert, dass bei der Verkündung der Freisprüche gegen die Angeklagten die angewandten Gesetzesparagraphen nicht genannt wurden, was einen Verstoß gegen die Strafprozessordnung darstelle.
Nach der Aufhebungsentscheidung wurde der Fall erneut vor dem 1. Schwurgericht Ankara verhandelt.
In der letzten Verhandlung des Prozesses forderte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer den Freispruch für alle Angeklagten. Anschließend trugen die Anwälte der Angeklagten ihre Verteidigung gegen das Plädoyer vor. Der Anwalt der Nebenkläger, Levent Kanat, ergriff das Wort und sagte: „Ich habe es vor meinem Kommen überprüft: Während des gesamten Prozesses wurden 41 Richter und 13 Staatsanwälte ausgewechselt. Bei einer solchen Fülle an Richtern haben wir einen Mangel an Tätern erlebt. Unter diesen Richtern gibt es heute Mitglieder des Verfassungsgerichts, des Kassationshofs und des Regionalgerichts.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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