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Frist für die Zahlung der Körperschaftsteuererklärung verlängert

Die türkische Finanzverwaltung (GİB) hat bekannt gegeben, dass die Fristen für die Einreichung der Körperschaftsteuererklärungen, die bis zum 30. April hätten erfolgen müssen, sowie die Zahlungsfristen für die darauf entfallenden Steuern bis zum 5. Mai verlängert wurden.

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Frist für die Zahlung der Körperschaftsteuererklärung verlängert

In der Mitteilung der GİB heißt es:

"Mit dem Rundschreiben zum Steuerverfahrensgesetz Nr. 188 vom 29. April 2025 wurde Folgendes festgelegt:

- Die Fristen für die Einreichung der Körperschaftsteuererklärungen für den Rechnungszeitraum 2024, die bis zum Ende des 30. April 2025 hätten eingereicht werden müssen, sowie die Zahlungsfristen für die auf diese Erklärungen entfallenden Steuern wurden bis zum Ende des 5. Mai 2025, Montag,

- die Frist für die Erstellung und Unterzeichnung der E-Bücher, die bis zum 12. Mai 2025 (da der 10. Mai 2025 auf einen gesetzlichen Feiertag fällt) bzw. bis zum 14. Mai 2025 hätte erfolgen müssen, sowie die Frist für das Hochladen der elektronischen Buch- und Protokolldateien in das IT-System der Finanzverwaltung innerhalb desselben Zeitraums wurden bis zum Ende des 16. Mai 2025, Freitag, verlängert."


Nachrichtenquelle: 12punto

Steuererklärung Finanzverwaltung GİB