Fünf Freilassungen im „Genossenschafts-Prozess“ gegen Tunç Soyer: Zwischenentscheidung verkündet
Der Prozess, der in der Öffentlichkeit als „Genossenschafts-Prozess“ bekannt ist und im Rahmen einer Untersuchung wegen Korruptionsvorwürfen durch Subunternehmer bei der İZBETON A.Ş., einer Tochtergesellschaft der Stadtverwaltung Izmir, geführt wird, geht in den dritten Tag. Am Ende der ersten Sitzungsperiode, die insgesamt drei Tage und drei Sitzungen umfasste, verkündete das Gericht seine Zwischenentscheidung. In der Entscheidung wurde die Freilassung von fünf inhaftierten Angeklagten angeordnet.
Der Prozess, der aufgrund von Korruptionsvorwürfen durch Subunternehmer bei der İZBETON A.Ş., einer Tochtergesellschaft der Stadtverwaltung Izmir, eröffnet wurde und in dem insgesamt 65 Angeklagte – darunter der ehemalige Bürgermeister der Stadtverwaltung Izmir, Tunç Soyer, der CHP-Provinzvorsitzende von Izmir, Şenol Aslanoğlu, sowie der ehemalige İZBETON-Generaldirektor Heval Savaş Kaya – angeklagt sind, von denen 11 inhaftiert sind, wird fortgesetzt.
In der Verhandlung, die vom 23. Schwurgericht Izmir auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalten Aliağa geführt wurde, wurde mit der Aufnahme der Stellungnahmen der Anwälte begonnen.
Nachdem der Staatsanwalt sein Plädoyer verlesen hatte und die inhaftierten Angeklagten sowie ihre Verteidiger ihre Stellungnahmen zum Plädoyer abgegeben hatten, verkündete das Gericht in der 15-stündigen dritten Sitzung seine Zwischenentscheidung.
FREILASSUNG FÜR 5 ANGEKLAGTE
Fünf Personen, die im Rahmen des „Genossenschafts“-Prozesses inhaftiert waren, wurden freigelassen. Bei den freigelassenen Personen handelt es sich um Mehmet Alphan Bozan, Levent İşler, Mehmet Gürhan Özata, Sevcan Tınaztepe und Orhan Dölek.
Für den ehemaligen Bürgermeister der Stadtverwaltung Izmir, Tunç Soyer, den CHP-Provinzvorsitzenden von Izmir, Şenol Aslanoğlu, den ehemaligen Generalsekretär der Stadtverwaltung Izmir, Barış Karcı, den ehemaligen İZBETON-Generaldirektor Heval Savaş Kaya, Cihangir Lübiç und Hüseyin Şimşek wurde die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
Es wurde beschlossen, alle gerichtlichen Auflagen für die nicht inhaftierten Angeklagten, die ihre Verteidigung bereits vorgebracht haben, aufzuheben und die Angeklagten, die noch keine Verteidigung vorgebracht haben, zwangsweise vorzuführen.
Die zweite Sitzungsperiode des Prozesses wird am 13. Oktober um 09.30 Uhr am Justizpalast Izmir stattfinden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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