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Die von Fahrettin Altun geleitete Behörde hat gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) eine Geldstrafe verhängt!

Die von Fahrettin Altun geleitete Türkische Menschenrechts- und Gleichstellungsbehörde (TİHEK) hat gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) eine Geldstrafe in Höhe von 150.000 TL verhängt, da einer sehbehinderten Person der Zutritt zu einer sozialen Einrichtung mit ihrem Blindenführhund verweigert wurde.

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Die von Fahrettin Altun geleitete Behörde hat gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) eine Geldstrafe verhängt!

Die türkische Behörde für Menschenrechte und Gleichstellung (TİHEK), deren Vorsitzender der ehemalige Kommunikationsdirektor Fahrettin Altun ist, hat den Vorfall, bei dem einer sehbehinderten Person namens M.K. der Zutritt zu einer sozialen Einrichtung der Stadtverwaltung Istanbul (İBB) mit ihrem Blindenführhund verweigert wurde, als Diskriminierung eingestuft. Die TİHEK verhängte daraufhin ein Bußgeld in Höhe von 150.000 TL gegen die Stadtverwaltung Istanbul.

Die von Fahrettin Altun geleitete Behörde hat gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) eine Geldstrafe verhängt!

Die sehbehinderte M.K. wollte die zum İBB gehörende Sahil-Sozialeinrichtung im Istanbuler Stadtteil Beykoz mit ihrem Blindenführhund betreten. M.K. und ihr Hund wurden jedoch mit der Begründung abgewiesen, dass Haustiere in der Einrichtung nicht gestattet seien. M.K. reichte daraufhin bei der TİHEK Beschwerde ein und erklärte, dass dies eine Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderung darstelle.

Die von Fahrettin Altun geleitete Behörde hat gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) eine Geldstrafe verhängt!

In ihrem Antrag betonte M.K., dass Blindenführhunde speziell ausgebildete Helfer seien, die sehbehinderten Menschen ein unabhängiges Leben ermöglichen. Sie wies darauf hin, dass diese Hunde ihren Besitzern im Alltag bei der Orientierung, der Überwindung von Hindernissen und bei sozialen Interaktionen helfen.

Die von Fahrettin Altun geleitete Behörde hat gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) eine Geldstrafe verhängt!

Die Stadtverwaltung Istanbul erklärte in einer schriftlichen Stellungnahme an die TİHEK, dass in der Einrichtung lediglich Haustiere in Transportboxen in Außenbereichen erlaubt seien, räumte jedoch ein, dass der besondere Status von Blindenführhunden nicht berücksichtigt worden sei. Die İBB verteidigte sich mit der Behauptung, die Antragstellerin ausreichend informiert und einen gleichberechtigten Service angeboten zu haben, und wies den Vorwurf der Diskriminierung zurück.

Die von Fahrettin Altun geleitete Behörde hat gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) eine Geldstrafe verhängt!

TİHEK ENTSCHEIDET AUF "DISKRIMINIERUNG"

Die TİHEK betonte nach Abschluss ihrer Untersuchung, dass Blindenführhunde nicht wie gewöhnliche Haustiere behandelt werden dürften. In der Entscheidung der TİHEK heißt es: "Die Verweigerung des Zutritts zu öffentlich zugänglichen Bereichen für sehbehinderte Personen in Begleitung ihrer Blindenführhunde ist als Diskriminierung aufgrund einer Behinderung zu werten." Zudem wurde festgestellt, dass eine solche Diskriminierung gegen nationales und internationales Recht verstoße.

Die von Fahrettin Altun geleitete Behörde hat gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) eine Geldstrafe verhängt!

Die TİHEK stellte fest, dass die İBB keine geeignete Lösung für behinderte Menschen entwickelt und keine Vorkehrungen zur Gewährleistung des Zugangs getroffen habe, und verhängte gegen die Stadtverwaltung ein Bußgeld in Höhe von 150.000 TL.


Nachrichtenquelle : 12punto

Fahrettin Altun