Er hatte ein 7-jähriges Kind in Tuzla zu Boden geschleudert! Skandalöses Gerichtsurteil: Freilassung
Abdullah Kocaman, der in Tuzla, Istanbul, Gewalt gegen ein 7-jähriges Kind ausgeübt hatte, wurde nach der Verurteilung durch das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten freigelassen. Der Angeklagte wurde wegen „vorsätzlicher Körperverletzung“ zum Nachteil des Opfers verurteilt, jedoch wurde die Strafe aufgrund einer positiven Einschätzung zur Bewährung ausgesetzt.
Das Strafmaß für den Angeklagten, der in Tuzla ein 7-jähriges Kind erst geschlagen und dann zu Boden geschleudert hatte, steht fest. Das Gericht stellte fest, dass das Delikt der „vorsätzlichen Körperverletzung“ gegen ein Opfer begangen wurde, das sich nicht verteidigen konnte, und verurteilte den Angeklagten zu 1 Jahr und 6 Monaten Haft.
Laut einem Bericht von Sabah wurde zwar keine Strafmilderung gewährt, doch das Gericht setzte die Strafe zur Bewährung aus, da kein auszugleichender Schaden vorliege und man zu der „positiven Prognose“ gelangt sei, dass der Angeklagte keine weiteren Straftaten begehen werde. Zudem ordnete das Gericht die Freilassung des Angeklagten an.
7-JÄHRIGES KIND ZU BODEN GESCHLEUDERT
Am 6. Oktober spielte der 7-jährige B.E.A. auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums in Tuzla, Istanbul, mit seinen Freunden.
Abdullah Kocaman, der im angrenzenden Hochzeitssaal arbeitete und sich durch den Lärm der Kinder gestört fühlte, ging auf die Kinder zu.
Zuerst schlug er B.E.A., dann hob er das zu Boden gefallene Kind hoch und schleuderte es aus einer Höhe von einem Meter auf den Boden.
Das Kind schlug mit dem Kopf auf und verlor für einige Zeit das Bewusstsein; der festgenommene Angreifer wurde am 9. Oktober inhaftiert.
AM 21. OKTOBER BEREITS FREIGELASSEN
Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen „einfacher Körperverletzung“ mit einer Strafandrohung von bis zu 1 Jahr und 6 Monaten eingeleitet.
Nachdem die Anklageschrift noch vor Prozessbeginn angenommen worden war, wurde der Angreifer, der 12 Tage im Gefängnis verbracht hatte, am 21. Oktober freigelassen.
Nachdem schockierende Aufnahmen des Vorfalls an die Öffentlichkeit gelangten, legte die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul-Anadolu Beschwerde gegen die Freilassung ein.
Seine erneute Inhaftierung wurde gefordert.
Das Justizministerium gab bekannt, dass der Angeklagte am 8. November, dem Tag der ersten Verhandlung, erneut inhaftiert wurde.
Auch das Ministerium für Familie und soziale Dienste trat dem Verfahren als Nebenkläger bei.
Im zweiten Verhandlungstermin vor dem 42. Strafgericht erster Instanz in Istanbul fiel das Urteil. Der Angeklagte, der angab, die Kinder zuvor bereits vom Gelände des Hochzeitssaals verwiesen zu haben, sagte: „Da ich sie ständig aus dem Saal verwies, verhielten sie sich mir gegenüber aggressiv. Ich bereue es und entschuldige mich.“
Das kleine Kind schilderte in Begleitung eines Psychologen die schrecklichen Momente.
Es gab an, dass der Angeklagte gekommen sei, während es mit Freunden spielte: „Meine Freunde hatten geflucht. Ich auch. Er gab mir eine Ohrfeige und ließ mich zu Boden fallen. Dann packte er mich am Hals und schleuderte mich von einer erhöhten Stelle auf einen Stein. Ich wurde ohnmächtig“, sagte das Kind.
FREIGELASSEN
Der Staatsanwalt hielt in seinem Plädoyer fest, dass sich das Opfer in einer wehrlosen Lage befunden habe und der Angeklagte die Tat mit Gewalt und aus niederen Beweggründen begangen habe.
Er räumte jedoch ein, dass das Kind geflucht habe, und beantragte eine Strafmilderung wegen „ungerechtfertigter Provokation“.
Der Anwalt des Ministeriums forderte hingegen, die Tat als „versuchten Mord“ einzustufen und das Gericht für unzuständig zu erklären.
Das Gericht entschied, dass das Delikt der „vorsätzlichen Körperverletzung“ gegen ein wehrloses Opfer begangen wurde, und verurteilte den Angeklagten zu 1 Jahr und 6 Monaten Haft.
Es wurde keine Strafmilderung angewandt, jedoch wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, da kein auszugleichender Schaden vorliege und man zu der „positiven Prognose“ gelangt sei, dass der Angeklagte keine weiteren Straftaten begehen werde.
Zudem ordnete das Gericht die Freilassung des Angeklagten an.
Nachrichtenquelle : 12punto
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