Er verbreitete Schrecken in Bingöl! Exemplarische Strafe für den Täter
Die Anklageschrift gegen den drogenabhängigen Emir Can Zazaoğlu (19), der in Bingöl vier Menschen mit einem Messer tötete und fünf weitere verletzte, wurde vom 1. Schwurgericht in Bingöl angenommen. Für Zazaoğlu wurde wegen „Mordes aus niederen Beweggründen oder unter Zufügung von Qualen“ eine viermalige lebenslange Haftstrafe unter erschwerten Bedingungen sowie eine Freiheitsstrafe von bis zu 110 Jahren gefordert.
Der Vorfall ereignete sich am 24. Juli gegen 13.30 Uhr im Stadtviertel Bahçelievler in der Nähe des alten Marktplatzes. Der drogenabhängige Emir Can Zazaoğlu verletzte zunächst eine Person, mit der er in Streit geraten war, mit einem Messer. Auf seiner Flucht griff Zazaoğlu wahllos weitere Personen in der Umgebung an. Bei dem Vorfall, der auch von Überwachungskameras aufgezeichnet wurde, wurden 9 Personen verletzt; nach einem Notruf wurden Rettungs- und Polizeikräfte zum Tatort entsandt.
Die Verletzten wurden in das Familienmedizinische Zentrum Bahçelievler und das staatliche Krankenhaus Bingöl gebracht. Trotz der Bemühungen der Ärzte konnten Burhanettin Budancamanak (75), Erdal Çaparlar (45), Fikri Carfi (52) und Özcan Aydın (55) nicht gerettet werden.
Die anderen Verletzten wurden nach ihrer Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen. Die Polizei leitete Ermittlungen ein, nahm Zazaoğlu fest und führte ihn dem Haftrichter vor, der Untersuchungshaft anordnete.
ANKLAGESCHRIFT ANGENOMMEN
Die gegen Emir Can Zazaoğlu vorbereitete Anklageschrift wurde vom 1. Schwurgericht Bingöl angenommen. In der Anklageschrift wird festgehalten, dass Zazaoğlu den Angriff am 24. Juli um 13.20 Uhr begann und bis 13.32 Uhr insgesamt 9 Personen mit einem Messer angriff.
In der Anklageschrift, die auch das Geständnis des Angeklagten enthält, wurde zudem ein Gutachten des Krankenhauses für psychische Gesundheit Dr. Ekrem Tok in Adana angeführt, das dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Darüber hinaus wurden Beweise, Kameraaufzeichnungen, Autopsieprotokolle und Zeugenaussagen aufgeführt, die belegen, dass der Angeklagte die Opfer nicht kannte und keine Feindseligkeiten zwischen ihnen bestanden. Die Anklage fordert für Zazaoğlu wegen „Mordes aus niederen Beweggründen oder unter Qualen“ eine viermal lebenslange Haftstrafe sowie für die Verletzung von 5 Personen eine weitere Freiheitsstrafe von insgesamt 65 bis 110 Jahren.
Die Gerichtsverhandlung wird in den kommenden Tagen stattfinden.
(DHA)
Nachrichtenquelle : 12punto
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