Neue Entwicklung im Fall Narin Güran: Haftentlassung beantragt
Im Fall der in Diyarbakır ermordeten Narin Güran hat der Anwalt der zu lebenslanger Haft verurteilten Mutter, Yüksel Güran, Berufung gegen das Urteil eingelegt. Der Anwalt argumentierte, dass Yüksel Güran nicht an dem Mord beteiligt gewesen sei, und forderte ihre Haftentlassung.
Im Fall der in Diyarbakır ermordeten Narin Güran gibt es eine neue Entwicklung bezüglich der Mutter, Yüksel Güran, die zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.
Der Anwalt der Mutter, Yılmaz Demiroğlu, gab bekannt, dass sie gegen das Urteil der lebenslangen Haft Berufung eingelegt haben.
In dem Antrag wird dargelegt, dass das erstinstanzliche Gericht das Urteil auf Vermutungen gestützt habe. Zudem wird behauptet, dass das Urteil auf den widersprüchlichen Aussagen von Nevzat Bahtiyar basiere, die öffentliche Meinung durch unwahre Medienberichte über den Vorfall beeinflusst worden sei und den Angeklagten ein unparteiisches Gerichtsverfahren verwehrt wurde.
IM ABSCHLUSS- UND ANTRAGSTEIL DES SCHRIFTSATZES WURDE FOLGENDES FESTGEHALTEN:
"Die Staatsanwaltschaft und die Anwaltskammer von Diyarbakır haben eingeräumt, dass die Tat im Zusammenhang mit der Ermordung von Narin in einem Bereich zwischen dem Stall und dem Haus von Arif Güran begann. Dass die Mandantin nicht am Tatort war, ist durch den von ihnen anerkannten Bericht zu den eingeschränkten Funkzellendaten erwiesen.
"KEIN BEITRAG ZUM MORD"
Es gibt keine Feststellung einer Handlung, die darauf hindeutet, dass sie zum Mord beigetragen hat. Angesichts der Tatsache, dass bereits während des Prozesses deutlich wurde, dass die Mandantin nicht denselben Willen wie die anderen Angeklagten teilte, ist eine Bewertung ihrer Beteiligung am Mord in Bezug auf Zeit, Ort, Willen und Handlung nicht möglich.
Aus diesen Gründen sollten die gegen die Mandantin gerichteten Berufungsanträge in der Sache zurückgewiesen werden. Wir beantragen, dass das Urteil des 8. Schwurgerichts von Diyarbakır vom 28. Dezember 2024 infolge der Berufungsprüfung zugunsten der Mandantin aufgehoben wird, gemäß Artikel 28 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) von einer Bestrafung abgesehen wird, oder, falls Ihr Senat anderer Auffassung ist, ein Urteil an der Untergrenze des Strafmaßes zugunsten der Mandantin gefällt und ihre Haftentlassung angeordnet wird."
Nachrichtenquelle : 12punto
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