Stromdienstleistungen ab heute teurer: Sicherheitsleistungen gestiegen
Ab dem 1. Januar wurden neue Gebühren für verschiedene Dienstleistungen im Stromsektor bekannt gegeben. Die Sicherheitsleistung für Industrieabnehmer wurde auf 569 Lira und 4 Kuruş, für Haushaltskunden auf 200 Lira und 3 Kuruş festgelegt. Auch für Stromabschaltungen, Wiederanschaltungen und Zählerkontrollen gelten nun neue Gebühren.
Im Stromsektor wurden verschiedene Dienstleistungsgebühren festgelegt, die ab dem 1. Januar gelten. Die Energiemarktregulierungsbehörde (EPDK) hat ihre diesbezügliche Entscheidung in der 5. Sonderausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.
Im Einklang mit dieser Entscheidung wurden die ab dem 1. Januar geltenden Gebühren für Sicherheitsleistungen, Ab- und Anklemmen, Zählerprüfungen, Zahlungsaufforderungen und die Zustellung von zweiten Benachrichtigungen festgelegt. Die EPDK gab die ab dem 1. Januar 2025 geltenden Einheitsgebühren für Sicherheitsleistungen wie folgt bekannt:
für Industrie-, öffentliche und privatwirtschaftliche Abnehmergruppen 569 Lira und 4 Kuruş pro Kilowatt,
für Haushaltskunden 200 Lira und 3 Kuruş,
für Familien von Märtyrern sowie Veteranen und behinderte Veteranen 100 Lira,
für landwirtschaftliche Tätigkeiten, Beleuchtung und sonstige Abnehmer 270 Lira und 2 Kuruş
WIE HOCH SIND DIE GEBÜHREN FÜR DAS AB- UND ANKLEMMEN VON STROM?
Die Gebühren für das Ab- und Anklemmen von Strom wurden für Niederspannung auf 106 Lira und 8 Kuruş sowie für Mittelspannung auf 799 Lira und 6 Kuruş festgelegt. Die Prüfgebühr für direkt angeschlossene einphasige aktive oder dreiphasige aktive und/oder reaktive Zähler wurde auf 148 Lira festgesetzt, während die Prüfgebühr für aktive und/oder reaktive Zähler mit Stromwandlern und/oder Spannungswandlern auf 187 Lira und 5 Kuruş festgelegt wurde.
Darüber hinaus wurden die Gebühren für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Zahlungsaufforderungen und der Zustellung zweiter Benachrichtigungen genehmigt, die von den zuständigen Versorgungsunternehmen bei den Verteilnetzbetreibern in Anspruch genommen werden. Diese Gebühren für die Zustellung einer Zahlungsaufforderung wurden für Niederspannung auf 316 Kuruş und für Mittelspannung auf 3 Lira und 16 Kuruş festgelegt. Die Gebühr für die Zustellung einer zweiten Benachrichtigung wurde für Niederspannung auf 6 Lira und 34 Kuruş und für Mittelspannung auf 63 Lira und 57 Kuruş beschlossen.
Die EPDK legte zudem die Gebühren für den Antrag und den jährlichen Betrieb des Netzbetreibers, die jährlichen Betriebskosten der zuständigen Versorgungsunternehmen, die Transaktionsgebühren für Netzbetreiber und zuständige Versorgungsunternehmen, die Gebühren für Projektgenehmigung und Abnahme von Solarenergieanlagen auf Dächern und Fassaden bis 50 Kilowatt sowie die Gebühr für zusätzliche Datenanfragen des automatischen Zählerablesesystems fest.
Die Behörde genehmigte außerdem die Anschlussgebühr für Nieder- und Mittelspannungsstromleitungen, die Gebühr für Projektgenehmigung und Abnahme von lizenzfreien Stromerzeugungsanlagen auf Basis von Solarenergie sowie die Gebühr für technische Qualitätsmessdienste.
Nachrichtenquelle : 12punto
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