YSK gibt bekannt: 38 politische Parteien sind zur Wahl zugelassen
Der Hohe Wahlausschuss (YSK) hat bekannt gegeben, dass 38 Parteien die Voraussetzungen für eine Teilnahme an den Wahlen erfüllen.
Der Hohe Wahlausschuss (YSK) hat festgestellt, dass 38 politische Parteien die Voraussetzungen für eine Teilnahme an Wahlen erfüllen.
In der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung des YSK wurde darauf hingewiesen, dass gemäß dem Gesetz Nr. 298 über die Grundbestimmungen der Wahlen und Wählerverzeichnisse die Amtszeit der Provinz- und Bezirkswahlausschüsse in der letzten Januarwoche endet. In diesem Zusammenhang sei es zwingend erforderlich, die politischen Parteien zu bestimmen, die die Voraussetzungen für eine Wahlteilnahme erfüllen, um die Ausschüsse neu zu bilden.
Demnach wurde auf Grundlage der Informationen der Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof festgestellt, dass zum Stichtag 15. Juli 2024 – sechs Monate vor Januar – 38 politische Parteien existieren, die in mindestens der Hälfte der Provinzen ihre Organisationen aufgebaut sowie ihre Bezirks-, Provinz- und großen Parteitage abgehalten haben.
In alphabetischer Reihenfolge sind dies die zur Wahl zugelassenen Parteien:
Adalet Birlik Partisi
Adalet Partisi
Adalet ve Kalkınma Partisi (AKP)
Anadolu Birliği Partisi
Anavatan Partisi
Bağımsız Türkiye Partisi
Büyük Birlik Partisi
Cumhuriyet Halk Partisi (CHP)
DEVA Partisi
Demokratik Sol Parti
Demokrat Parti
Doğru Yol Partisi
Emek Partisi
Gelecek Partisi
Genç Parti
Güç Birliği Partisi
Hak ve Özgürlükler Partisi
Halkın Kurtuluş Partisi
DEM Parti
Hür Dava Partisi
İYİ Parti
Memleket Partisi
Millet Partisi
Milliyetçi Hareket Partisi (MHP)
Milli Yol Partisi
Ocak Partisi
Saadet Partisi
Sol Parti
Teknoloji Kalkınma Partisi
Türkiye İşçi Partisi
Türkiye İttifakı Partisi
Türkiye Komünist Hareketi
Türkiye Komünist Partisi
Vatan Partisi
Yeniden Refah Partisi
Yenilik Partisi
Yeni Türkiye Partisİ
Zafer Partisi
Nachrichtenquelle : 12punto
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