Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof beantragt Bestätigung der Urteile im Fall Sinan Ateş
Die Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof (Yargıtay) hat ihre Stellungnahme zum Prozess um die Ermordung des ehemaligen Vorsitzenden der Ülkü Ocakları, Sinan Ateş, am 30. Dezember 2022 in Ankara vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft empfiehlt die Bestätigung der im Verfahren ergangenen Verurteilungen und Freisprüche.
In der Stellungnahme wird festgehalten, dass die Urteile gegen Eray Özyağcı, Suat Kurt und Vedat Balkaya, die wegen des geplanten Mordes an Sinan Ateş zu lebenslanger Haft unter erschwerten Bedingungen verurteilt wurden, sowie gegen Doğukan Çep und Tolgahan Demirbaş, die wegen Anstiftung zum Mord mit demselben Strafmaß belegt wurden, rechtmäßig seien. Die Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof kam zudem zu dem Schluss, dass die Haftstrafen gegen Aşkın Mert Gelenbey, Mustafa Uzunlar, Emre Yüksel und Murat Can Çolak wegen „Beihilfe zum geplanten Mord“ angemessen seien, und beantragte, die diesbezüglichen Rechtsmittel zurückzuweisen und die Urteile zu bestätigen.
In der vorbereiteten Stellungnahme wird zudem darauf hingewiesen, dass die Berufungen gegen die für einige Angeklagte ergangenen Freisprüche geprüft wurden und in den Entscheidungen des Regionalgerichts keine Verstöße gegen das Verfahrens- oder materielle Recht festgestellt werden konnten. In diesem Zusammenhang wurde auch die Bestätigung der Freisprüche gefordert.
Die Generalstaatsanwaltschaft wies die Einwände der Verteidiger der Angeklagten sowie der Nebenklagevertreter hinsichtlich der Beweiswürdigung, der rechtlichen Einordnung der Tat, angeblicher Ermittlungsmängel und Verfahrensfehler zurück und schloss sich der Auffassung an, dass die Urteile der Vorinstanz mit dem Akteninhalt, den Beweisen und dem Gesetz im Einklang stünden.
Nach den erstinstanzlichen Verurteilungen waren die von den Anwälten eingelegten Rechtsmittel vom Regionalgericht Ankara zurückgewiesen worden. Daraufhin wurde die Akte an den Kassationshof weitergeleitet. Die Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof hat ihre Prüfung abgeschlossen und in ihrer Stellungnahme die inhaltliche Zurückweisung der Rechtsmittel sowie die Bestätigung der Urteile empfohlen.
Die endgültige Entscheidung über den Fall wird die 1. Strafkammer des Kassationshofs treffen.
Nachrichtenquelle: İHA
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