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Gericht hat entschieden: Adnan Polat hat den Prozess verloren!

73 Bürger aus dem Istanbuler Stadtteil Levent haben einen weiteren wichtigen Sieg gegen Adnan Polat errungen. Die Stadtverwaltung Beşiktaş und Polats Unternehmen legten Berufung gegen den auf Antrag der Bürger erlassenen Baustopp ein. Wie Birgün berichtet, gab das Gericht erneut den Bürgern recht und wies die Berufung zurück.

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Gericht hat entschieden: Adnan Polat hat den Prozess verloren!

Die Bewohner des Stadtteils Levent im Istanbuler Bezirk Beşiktaş haben ihren zweiten juristischen Sieg gegen Adnan Polat und die Stadtverwaltung Beşiktaş errungen. In dem von 73 Bürgern angestrengten Verfahren, die gegen die „Bebauungs-Rente“ kämpften, hatte das Gericht bereits einen Baustopp verhängt. Nach dieser Entwicklung wurde nun auch die von der Stadtverwaltung Beşiktaş und dem Unternehmen von Adnan Polat eingelegte Berufung zurückgewiesen.

Die Baugenehmigung für das Projekt, gegen das die Bürger protestierten, wurde am 29. Dezember 2022 von der Stadtverwaltung Beşiktaş erteilt. Auf dem Grundstück, das der Firma Rönesans Fuarcılık gehört, hatte das Unternehmen des ehemaligen Präsidenten des Galatasaray Sportclubs, Adnan Polat, mit dem Bau eines Luxuswohnprojekts begonnen.

Die Bürger, die Klage beim Verwaltungsgericht Istanbul eingereicht hatten, forderten die Aufhebung der Baugenehmigung. Sie betonten, dass das Bauprojekt innerhalb der Grenzen des Einflussgebiets des Bosporus-Schutzgebiets liege und gegen den Bebauungsplan verstoße. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Vorhaben gegen das Bosporus-Gesetz und die entsprechenden Vorschriften verstoße und das Gebäude aus 9 Untergeschossen, einem Erdgeschoss sowie 14 Normalgeschossen bestehen solle.

Die Bürger, die betonten, dass dem Unternehmen ein „spezielles Bebauungsprivileg“ eingeräumt worden sei, erklärten in ihrer Klageschrift: „Da das nicht am Verfahren beteiligte Unternehmen mit der Baugenehmigung, deren Aufhebung gefordert wird, mit dem Bau begonnen hat und die Arbeiten fortsetzt, ist es offensichtlich, dass für die Kläger irreparable Schäden entstehen werden. Tatsächlich hat sich dieser Schaden bereits manifestiert; der Grundstückseigentümer, der nicht am Verfahren beteiligt ist, hat bereits einen Teil der Altzeren-Straße und der Ülgen-Straße besetzt, wodurch die Parkbuchten, die von den Klägern und Anwohnern als Parkplätze genutzt wurden, aufgrund dieser Besetzung unbrauchbar geworden sind. Selbst zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Schreibens setzt der Grundstückseigentümer die Besetzung der Straße über die Grundstücksgrenzen hinaus fort und errichtet Spanplattenwände.“

Darüber hinaus unterstrichen die Bürger in ihrer Klageschrift, dass das Projekt irreparable Schäden verursachen werde. Während die Stadtverwaltung Beşiktaş die Abweisung der Klage forderte, traf das Gericht am 24. April eine Entscheidung. In dem Beschluss wurde betont, dass die streitgegenständlichen Maßnahmen rechtswidrig seien, und ein Baustopp verhängt.

Daraufhin legten die Stadtverwaltung Beşiktaş und das Unternehmen von Adnan Polat Berufung gegen den Baustopp ein. Das regionale Verwaltungsgericht Istanbul entschied am 23. Mai einstimmig, die Berufung zurückzuweisen.



Nachrichtenquelle: 12punto

Adnan Polat Stadtverwaltung Beşiktaş Galatasaray Einflussgebiet des Bosporus-Schutzgebiets