Gerichtliche Auflagen erteilt: Aussage von Mabel Matiz im „Obszönitäts“-Verfahren bekannt geworden
Mabel Matiz, der wegen seines Liedes „Ha Leylim“ und des dazugehörigen Musikvideos aussagte, erklärte, dass das Video keine obszönen Inhalte enthalte.
Die Details der Aussage, die der unter dem Künstlernamen Mabel Matiz bekannte Sänger Fatih Karaca im Rahmen eines wegen des Liedtextes und des Musikvideos zu „Ha Leylim“ eingeleiteten „Obszönitäts“-Verfahrens vor der Staatsanwaltschaft gemacht hat, sind bekannt geworden.
In dem von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul geführten Ermittlungsverfahren wurde untersucht, ob der Liedtext und das Video als Straftatbestand der Obszönität gewertet werden können. Karaca erschien im Justizpalast von Istanbul in Çağlayan, um seine Aussage zu Protokoll zu geben.

Nach seiner Anhörung bei der Staatsanwaltschaft wurde Karaca dem Bereitschaftsgericht vorgeführt, das ein Ausreiseverbot als gerichtliche Auflage gegen ihn verhängte. Mit dieser Maßnahme wurde Karaca auf freien Fuß gesetzt.

„DASS ZWEI MENSCHEN SICH ANSEHEN, IST KEIN VERBRECHEN“
In seiner Aussage erklärte Karaca, dass Text und Musik von „Ha Leylim“ von ihm stammten und er das Lied vor etwa zwei Jahren geschrieben habe. Er betonte, dass er in dem Lied die Liebe ausdrücken wollte und man aufgrund des lebhaften Rhythmus im Video thrakische Hochzeiten darstellen wollte.
DER BERÜHMTE SÄNGER SAGTE IN SEINER VERNEHMUNG FOLGENDES:
"Ich habe das Lied vor etwa zwei Jahren geschrieben. Ich wollte in dem Lied die Liebe ausdrücken. Da es ein lebhaftes Lied ist, wollten wir thrakische Hochzeiten darstellen. Mein Lied ist ein Kunstwerk. Im Video gibt es keinerlei Szenen, Bilder oder Anspielungen, die obszön wären. Die Aufnahme, in der zwei Männer sich im Video ansehen, stellt unabhängig von der Art ihrer Beziehung keinen Straftatbestand der Obszönität dar.
Dass zwei Menschen sich ansehen oder miteinander tanzen, ist kein Verbrechen. Sie könnten sich voller Liebe ansehen, aber auch voller Hass oder Groll. Ich akzeptiere nicht, dass meinen Werken systematisch aufgrund meiner Identität strafrechtlich relevante Bedeutungen unterstellt werden. Ich empfinde es als ungerecht, dass ich mich ständig für meine Werke rechtfertigen muss."

Nachrichtenquelle: 12punto
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