Gerichtliche Auflagen für Journalisten Can Ataklı
Gegen den Journalisten Can Ataklı, der über seinen Social-Media-Account behauptet hatte, der MHP-Vorsitzende Devlet Bahçeli sei intubiert worden, wurden gerichtliche Auflagen in Form eines Ausreiseverbots und einer Meldepflicht verhängt.
Gegen Can Ataklı wurden gerichtliche Auflagen verhängt, die ein Ausreiseverbot und eine Meldepflicht beinhalten.
Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul führt weiterhin ein von Amts wegen eingeleitetes Ermittlungsverfahren gegen Can Ataklı wegen des Vorwurfs der "öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen". Ataklı hatte am 25. März über seinen Social-Media-Account behauptet, Devlet Bahçeli sei intubiert worden; diese Meldung wurde vom Zentrum für die Bekämpfung von Desinformation (DMM) des türkischen Kommunikationspräsidiums als manipulativ eingestuft.
Ataklı wurde im Rahmen der Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft vernommen.
In seiner Aussage verteidigte sich Ataklı damit, dass er nicht mit der Absicht gehandelt habe, eine Straftat zu begehen, und dass seine Äußerungen im Rahmen journalistischer Tätigkeit erfolgt seien. Er wurde daraufhin mit dem Antrag auf gerichtliche Auflagen einem Friedensrichter vorgeführt.
Das Gericht entschied, gegen Ataklı gerichtliche Auflagen in Form einer "Meldepflicht" und eines "Ausreiseverbots" zu verhängen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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