Gesundheitsministerium im Prozess um die „Neugeborenen-Bande“: „Babytode waren nicht zu verhindern“
Im Prozess um die sogenannte „Neugeborenen-Bande“ gibt es eine kritische Entwicklung. Ein vom Gesundheitsministerium erstellter Bericht wurde in die Akten aufgenommen. Darin erklärt das Ministerium, dass der Tod von vier der fünf betroffenen Babys nicht zu verhindern gewesen sei.
Im Prozess um die „Neugeborenen-Bande“ gibt es eine kritische Entwicklung. In einem vom Gesundheitsministerium erstellten Bericht wird festgestellt, dass der Tod von vier der fünf Babys nicht zu verhindern war. Der Bericht wurde in die Akten aufgenommen.
Das dem Gesundheitsministerium unterstellte Gremium zur Untersuchung von Säuglingssterblichkeit hat einen Arbeitsbericht zur „Neugeborenen-Bande“ erstellt.
Laut einem Bericht von Osman Çaklı von Gazete Duvar verwendete das besagte Gremium des Ministeriums in seinem Bericht bezüglich der Todesursache des Babys Havanur lediglich die Formulierung „Keine Entscheidung möglich“.
Im Verlauf des Prozesses war bekannt geworden, dass ein vom Institut für Rechtsmedizin erstellter Bericht vom 8. Juli 2024 nicht in die am 28. Oktober verfasste Anklageschrift aufgenommen worden war. Im rechtsmedizinischen Gutachten wurde behauptet, dass beim Tod des Babys Havanur Karakoç kein ärztliches Fehlverhalten vorlag und das Kind aufgrund eines Darmschadens verstarb. Verteidiger der Angeklagten hatten darauf reagiert, dass dieser Bericht nicht in die Anklageschrift aufgenommen wurde, wohl aber der Bericht des Inspektionsausschusses des Gesundheitsministeriums, der die Angeklagten belastet. Nach diesem Widerspruch zwischen den Berichten im Gerichtsverfahren wurde nun ein neuer Bericht zu den Akten genommen.
Dem Arbeitsbericht des Gremiums zur Untersuchung von Säuglingssterblichkeit des Gesundheitsministeriums zufolge war der Tod des Babys Öykü nicht zu verhindern. Auch bezüglich eines weiteren im Ermittlungsverfahren genannten Babys, Tokluoğlu, finden sich im Bericht dieselben Formulierungen. In dem Bericht, in dem es heißt, dass auch der Tod der Babys Kaya, Karaduman und Melek nicht zu verhindern gewesen sei, wurde lediglich bezüglich Havanur Karakoç die Einschätzung „keine Entscheidung möglich“ getroffen.
Das Gremium zur Untersuchung von Säuglingssterblichkeit bewertet alle in Provinzen und Landkreisen auftretenden Säuglingstodesfälle und erstellt entsprechende Berichte. Die Berichte werden mit drei Optionen erfasst: „Verhinderbar, nicht verhinderbar, keine Entscheidung möglich.“
Es wird davon ausgegangen, dass dieser vom Gremium erstellte und in die Akten aufgenommene Bericht den weiteren Verlauf des Prozesses beeinflussen wird.
Nachrichtenquelle: 12punto
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