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Gouverneursamt Van: Aktionen und Veranstaltungen im gesamten Stadtgebiet für 15 Tage verboten!

Aufgrund der dreijährigen und neunmonatigen Haftstrafe, die gegen den Ko-Bürgermeister der Stadtverwaltung Van, Abdullah Zeydan, wegen des Vorwurfs der 'versuchten wissentlichen und willentlichen Unterstützung einer Organisation' verhängt wurde, hat das Gouverneursamt Proteste und Aktionen für einen Zeitraum von 15 Tagen untersagt.

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Gouverneursamt Van: Aktionen und Veranstaltungen im gesamten Stadtgebiet für 15 Tage verboten!

Der Ko-Bürgermeister der Stadtverwaltung Van, Abdullah Zeydan, wurde wegen des Vorwurfs der 'versuchten wissentlichen und willentlichen Unterstützung einer Organisation' zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. In einer Erklärung des Gouverneursamts von Van wurde mitgeteilt, dass alle Aktionen und Veranstaltungen im gesamten Stadtgebiet für einen Zeitraum von 15 Tagen verboten wurden. 

In der Erklärung heißt es dazu: 

''Um Aktionen und Angriffe zu verhindern, die nach Einschätzung der Behörden die in unserer Verfassung und den Gesetzen vorgesehenen Bedingungen für Einschränkungen und Verbote direkt und eindeutig erfüllen, um die Sicherheit von Leben und Eigentum unserer Bürger zu gewährleisten, die Pläne von Terrororganisationen zu vereiteln und in diesem Zusammenhang die nationale Sicherheit zu wahren, die öffentliche Ordnung und die allgemeine Gesundheit zu schützen, Straftaten vorzubeugen, die Grundrechte und Freiheiten sowie die Rechte und Freiheiten anderer zu sichern, die allgemeine öffentliche Sicherheit aufrechtzuerhalten und die Ausbreitung von Gewalt zu verhindern; sind innerhalb der geografischen Grenzen der Provinz Van für einen Zeitraum von (15) Tagen, beginnend ab dem 11.02.2025 bis einschließlich 25.02.2025, mit Ausnahme der vom Gouverneursamt und den Bezirksverwaltungen genehmigten Veranstaltungen, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationszüge Nr. 2911 folgende Aktivitäten untersagt: Demonstrationszüge, Open-Air-Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen, Presseerklärungen, Sitzstreiks, Umfragen, das Aufstellen/Eröffnen von Zelten und Ständen, die Durchführung von Unterschriftenaktionen, das Verteilen von Flugblättern, Broschüren und Handzetteln sowie jede Art von Protestaktionen. Dies erfolgt im Einklang mit den einschlägigen Artikeln des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationszüge Nr. 2911 und des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442. Um die Teilnahme an jeglichen rechtswidrigen Aktionen/Veranstaltungen durch Einzelpersonen oder Gruppen aus unseren Bezirken oder umliegenden Provinzen, die individuell oder kollektiv unser Stadtgebiet nutzen könnten, zu verhindern, wurde gemäß den Bestimmungen von Artikel 11 Absatz (c) des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 beschlossen, Personen/Gruppen, die voraussichtlich an rechtswidrigen Aktionen/Veranstaltungen teilnehmen werden, die Ein- und Ausreise in unsere Provinz und unsere Bezirke sowie die individuelle oder kollektive Ausreise aus diesen Gebieten und die Nutzung unserer Provinzrouten durch Personen aus anderen Provinzen für den Transit zu den genannten Orten nicht zu gestatten.''


Nachrichtenquelle: 12punto

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