Aussage der Tochter von Güllü aufgetaucht: Sie weist die Vorwürfe erneut zurück
Tuğyan Ülkem Gülter, die Tochter der verstorbenen Sängerin Güllü, die im Zusammenhang mit deren Tod festgenommen wurde, machte sowohl vor dem Haftrichter als auch bei der Staatsanwaltschaft bemerkenswerte Aussagen. Gülter wies die Vorwürfe mit den Worten zurück: „Es gab keine Feindseligkeiten zwischen meiner Mutter und mir, ich habe meine Mutter nicht getötet.“
Im Rahmen der Ermittlungen zum Tod der berühmten Sängerin Güllü, die in Yalova aus dem Terrassenfenster ihres Hauses stürzte und dabei ums Leben kam, wurde ihre Tochter Tuğyan Ülkem Gülter wegen des Vorwurfs des „vorsätzlichen Tötungsdelikts“ festgenommen. Die Aussagen von Gülter sowohl vor dem Haftrichter als auch bei der Staatsanwaltschaft sorgten für Aufsehen.
TUĞYAN GÜLTER SAGTE IN IHRER AUSSAGE: „ICH HABE MEINE MUTTER NICHT GETÖTET“
Gülter, die nach dem Vorfall vernommen wurde, wies die Vorwürfe in ihrer Aussage mit den Worten „Ich habe vor nichts Angst“ zurück. Zudem bestritt sie, die ihr zugeschriebene Äußerung „Wir sehen uns“ verwendet zu haben, während sie ihre Mutter gestoßen haben soll.
Nach Informationen von Halk TV erklärte Gülter zum Tathergang, dass ihre Mutter Alkohol konsumiert habe und sie an jenem Abend gemeinsam einen Film geschaut hätten. „Meine Mutter hat etwa 3,5 Flaschen Wein getrunken“, so Gülter. Während des Films sei sie zwischendurch in ihr Zimmer gegangen und habe etwa 20 Minuten lang per Videoanruf mit ihrem Ex-Verlobten Kervan gesprochen. Zudem gab Gülter an, dass sie nach dem Film gemeinsam Musik gehört hätten und sie danach mit Sultan im Zimmer per Videoanruf mit Kervan und der Schwester Çiğdem gesprochen habe.
Gülter erklärte in ihrer Aussage, dass sie schwanger sei, ihre Mutter dies jedoch nicht gewusst habe. Sie habe gegenüber Sultan geäußert: „Ich sage, sie ist gestürzt, oder ich lasse es abtreiben.“ Dieses Gespräch habe stattgefunden, während sie im Wohnzimmer Wein tranken.
SIE TANZTEN UND AMÜSIERTEN SICH
Im weiteren Verlauf des Tages, an dem sich der Vorfall ereignete, sagte Gülter, dass sie mit Sultan getanzt hätten. Gülter berichtete: „Als meine Mutter hereinkam, nahm sie Sultan an der Hand und versuchte, Malkata zu tanzen. Sultan sagte, sie könne das nicht. Wir drei fingen an, im Zimmer zu tanzen.“ Zudem gab Gülter an, dass ihre Mutter sie gebeten habe, die Musik lauter zu stellen, und dass sie während des Tanzens ein lautes „Bumm“-Geräusch gehört habe.
Nach dem Geräusch habe sie ihre Mutter nicht mehr sehen können, woraufhin sie „Lauf“ schreiend nach unten geeilt sei. Gülter sagte, sie könne sich nicht an das erinnern, was nach dem Vorfall geschah, habe dies jedoch durch die Schilderungen der Umstehenden erfahren.
SIE WIES DIE GEGEN SIE GERICHTETEN AUSSAGEN ZURÜCK
Gülter erklärte, dass sie die Aussagen von Sultan, die gegen sie sprachen, zurückweise. Sie bestritt Sultans Behauptung, dass sie ihre Mutter gestoßen habe, und sagte: „Meine Mutter ist deutlich schwerer als ich, es ist unmöglich, dass ich sie hätte hochheben können. Während des Vorfalls hatte ich ihr den Rücken zugedreht.“
Darüber hinaus behauptete Gülter, gehört zu haben, dass Sultan gemeinsam mit ihrem Ex-Freund Drogen konsumiert habe, und dass Sultan vor dem Unfall Kokain genommen habe. „Sultan war nervös, weil ein Drogentest durchgeführt werden sollte und sie befürchtete, beschuldigt zu werden“, so Gülter.
„DIE EMPFEHLUNG, INS AUSLAND ZU GEHEN, ZEIGT DEN GESELLSCHAFTLICHEN DRUCK“
Zu der Aussage, sie habe den Rat erhalten, ins Ausland zu gehen, erklärte Gülter: „Serhat Cevher sagte uns, wir sollten ins Ausland gehen, aber ich hatte damit nichts zu tun. Ich habe ein kleines Kind und es kommt nicht infrage, es zurückzulassen und zu gehen.“ Zudem betonte sie, dass die Pläne, nach Istanbul zu reisen, nicht dazu dienten, ins Ausland zu fliehen.
„ICH HABE MEINE MUTTER NICHT GETÖTET, ICH BIN UNSCHULDIG“
Abschließend wies Gülter die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Tod ihrer Mutter zurück und erklärte: „Ich habe meine Mutter nicht getötet, ich bin unschuldig.“ Gülter beantragte in ihrer Aussage, falls das Gericht zu einer anderen Auffassung gelangen sollte, ihre Freilassung unter gerichtlichen Auflagen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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