Gutachten zu 'Videoaufnahmen eines Familientreffens' im Fall Narin Güran dem Gericht vorgelegt
Im Prozess um die Ermordung der achtjährigen Narin Güran in Diyarbakır, in dem vier inhaftierte Angeklagte wegen vorsätzlichen Mordes an einem Kind zu lebenslanger Haft mit erschwerten Bedingungen verurteilt werden könnten, wurde ein vom Nationalen Kriminalbüro erstelltes Sachverständigengutachten zu den 'Videoaufnahmen eines Familientreffens' dem Gericht vorgelegt.
Die Mutter Yüksel, der Bruder Enes, der Onkel Salim Güran sowie der Nachbar Nevzat Bahtiyar sind wegen der Ermordung von Narin Güran, die am 21. August im Stadtteil Tavşantepe des Bezirks Bağlar verschwand und deren Leiche am 8. September im Eğertutmaz-Bach gefunden wurde, wegen "vorsätzlichen Mordes an einem Kind in Mittäterschaft" angeklagt und müssen mit einer lebenslangen Haftstrafe mit erschwerten Bedingungen rechnen.
Die Aufnahmen, die einen Tag vor dem Fund von Narins Leiche am 8. September entstanden und dem Prozessakt hinzugefügt wurden, wurden vom 8. Schwurgericht, vor dem sich die Angeklagten verantworten müssen, geprüft.
Das Gericht sandte das Video, das Gespräche auf Türkisch und Kurdisch enthält, an das Nationale Kriminalbüro, damit es von Experten transkribiert werden kann. Das Nationale Kriminalbüro untersuchte die Aufnahmen und übermittelte das erstellte Sachverständigengutachten an das 8. Schwurgericht von Diyarbakır.
Die Aufnahmen, die ein Treffen unter Beteiligung einiger Familienmitglieder im Garten des Hauses von Onkel Erhan Güran im Stadtteil Tavşantepe einen Tag vor dem Fund von Narins Leiche am 8. September zeigen, waren zuvor der Anwaltskammer von Diyarbakır zugespielt worden. Die von einer Überwachungskamera zwischen 19:38 und 19:41 Uhr aufgezeichneten "Videoaufnahmen des Familientreffens" wurden von der Anwaltskammer dem 8. Schwurgericht von Diyarbakır vorgelegt. Die vom Gericht gesichteten Aufnahmen wurden dem Prozessakt beigefügt.
Das Gericht hatte zuvor beschlossen, das Video, das Gespräche auf Türkisch und Kurdisch enthält, zur Transkription durch Experten an die Kriminalabteilung der Gendarmerie-Kommandantur Van zu senden.
In der Entscheidung des Gerichts, das Video zur Transkription durch Experten auch an das Nationale Kriminalbüro sandte, heißt es:
"Bei der Auswertung der im Aktenzeichen 2024/396 unseres Gerichts vorliegenden Videoaufnahmen wurde festgestellt, dass im Video Kurdisch gesprochen wird und der Ton sehr leise ist. Bei Gesprächen mit Kurdisch-Dolmetschern in Diyarbakır wurde mitgeteilt, dass für eine Übersetzung ins Türkische spezielle Audiogeräte erforderlich seien und eine Übersetzung in der vorliegenden Form aufgrund der geringen Lautstärke nicht möglich sei. Daraufhin wurde Kontakt mit dem auf diesem Gebiet spezialisierten Nationalen Kriminalbüro aufgenommen. Da angegeben wurde, dass die Gespräche unter Verwendung von Audiotechnik ins Türkische übersetzt werden könnten und der Verhandlungstermin kurz bevorsteht, wurden die Videoaufnahmen an das Nationale Kriminalbüro übermittelt."
Nachrichtenquelle: İHA
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