Gutachterbericht liegt vor: Kein Erdbebenrisikobericht für die Mine in İliç eingeholt
Im Rechtsstreit, den Sedat Cezayirlioğlu gegen das Ministerium bezüglich des für die Goldmine in İliç erteilten „UVP-positiv“-Berichts angestrengt hat, wurde nun ein Gutachterbericht zu den Akten genommen. In dem von 15 Experten unterzeichneten Bericht wurden Mängel im UVP-Bericht festgestellt; zudem wurde konstatiert, dass die Mine die landwirtschaftliche Struktur beeinträchtigt und der UVP-Bericht keine Analyse des Erdbebenrisikos enthält.
Ersin Eroğlu/ 12punto EXKLUSIV
Im Rechtsstreit, den Sedat Cezayirlioğlu gegen das Ministerium bezüglich des für die Çöpler-Goldmine erteilten „UVP-positiv“-Berichts angestrengt hat – betrieben von Anagold Madencilik, einem Joint Venture von SSR Mining aus den USA und Kanada sowie dem lokalen Partner Çalık Holding in İliç, Erzincan –, wurde nun ein Gutachterbericht zu den Akten genommen.
In dem von Sedat Cezayirlioğlu angestrengten Verfahren gegen das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel bezüglich der Entscheidung „Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) positiv“, die am 7. Oktober 2021 für das Projekt zur zweiten Kapazitätserweiterung und die Flotationsanlage der Çöpler-Komplexmine erteilt wurde, listeten 15 Gutachter die Mängel im UVP-Bericht auf.
Mit Ausnahme von Serhat Vançelik, der während des Gerichtsverfahrens als Gutachter für öffentliche Gesundheit bestellt wurde und gegen dessen Bestellung Cezayirlioğlu und sein Anwalt aufgrund seiner Nähe zur Regierung Einspruch erhoben hatten, äußerten sich die Gutachter kritisch zur Mine.
Die Feststellungen zu den Mängeln im „UVP-positiv“-Bericht, die in dem Gutachten unter 13 Punkten untersucht wurden, lassen sich zusammenfassend wie folgt darstellen:
AUS SICHT DES BAUINGENIEURWESENS
„In der Akte und ihren Anhängen konnten weder statische Berechnungsberichte, Erdbebenleistungsberichte noch Materialqualitätskontrollberichte für die besagte Rohrleitung oder die Stahlkonstruktionen, in denen verschiedene Chemikalien in die Prozesse eingebracht werden, gefunden werden. Aufgrund der geografischen Lage ist das Erdbebenrisiko der Region offensichtlich. Der hier zu berücksichtigende Punkt ist insbesondere, dass die Strukturen, in denen Chemikalien durch verschiedene Prozesse geleitet und transportiert werden, bei einem möglichen Erdbeben keinen Schaden erleiden dürfen. Es liegt kein Erdbebenleistungsbericht für die genannten Strukturen vor. Für diese Strukturen ist unklar, wie sich die Eigenschaften der verwendeten Materialien, die Geometrie, die Konstruktionsdetails, die Widerstandsfähigkeit der betreffenden Strukturen gegenüber Erdbebenlasten, die Tragfähigkeit und die lokalen Bodenbedingungen bei Gebäuden wie der chemischen Aufbereitungsanlage auswirken. Zudem müssen die Auswirkungen der verwendeten Chemikalien auf die Dauerhaftigkeit der Stahlkonstruktion im Zeitverlauf berücksichtigt werden. Das Fehlen eines Erdbebenleistungsberichts für eine solche Anlage, für die es keine Standortalternative gibt, stellt einen Mangel dar.“
AUS SICHT DES BERGBAUINGENIEURWESENS
Im UVP-Bericht des Bergbaubetriebs basieren die Bewertungen der Umweltauswirkungen der Sprengungen in den Gruben auf Siedlungen, die außerhalb des UVP-Gebiets liegen. Es wurde bewertet, dass diese Siedlungen außerhalb der Auswirkungen von Vibrationen, Luftdruckwellen und Gesteinswürfen durch die Sprengungen im Betrieb liegen würden.
Hinsichtlich des Risikos einer Luftverschmutzung, die durch den Transport von sehr feinen Partikeln aus den Abfällen der Tanklaugung, die im Absetzbecken (ADT) gelagert werden, durch Winderosion entstehen könnte, wurde im endgültigen UVP-Bericht für das Projekt „Kapazitätserweiterung 2 und Flotationsanlage der Çöpler-Komplex-Mine“ keine wissenschaftliche oder technische Bewertung der Umweltauswirkungen vorgenommen. Daher wurde die Schlussfolgerung gezogen, dass die für dieses Projekt erteilte „Umweltverträglichkeitsprüfung-Positiv“-Entscheidung nicht angemessen ist.
Im endgültigen UVP-Bericht für das Projekt „Kapazitätserweiterung 2 und Flotationsanlage der Çöpler-Komplex-Mine“ wurde die Umweltverträglichkeitsprüfung bezüglich des Einsatzes von Verdampfern nur im Hinblick auf HCN-Emissionen durchgeführt. Es erfolgte jedoch keine wissenschaftliche oder technische Bewertung hinsichtlich des Risikos einer Luftverschmutzung, die durch das mögliche Vorhandensein sehr feiner fester Mineralpartikel im Wasser, das dem Verdampfer zugeführt wird, entstehen könnte. Aufgrund dieser Begründung wurde die Schlussfolgerung gezogen, dass der Einsatz von Verdampfern im Absetzbecken (ADT) bedenklich sein könnte und ohne eine ausreichende Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erfolgen sollte, weshalb die für das Projekt erteilte „Umweltverträglichkeitsprüfung-Positiv“-Entscheidung nicht angemessen ist.
Aufgrund der Situation, die durch den Erdrutsch am 13. Februar 2024 in den Erzhaufen der Haufenlaugungsanlage entstanden ist, in der Erze aus früheren Bergbauaktivitäten (Anfangsbetrieb und 1. Kapazitätserweiterung) der Çöpler-Komplex-Mine verarbeitet wurden, haben die bestehenden Umweltverträglichkeitsprüfungen für den Betrieb ihre Gültigkeit verloren. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, ohne eine neue „Umweltverträglichkeitsprüfung“ für den aktuellen Zustand des Betriebs zu bewerten, ob das Abfallmanagement des streitgegenständlichen Projekts „Kapazitätserweiterung 2 und Flotationsanlage der Çöpler-Komplex-Mine“ den in nationalen und internationalen Vorschriften festgelegten Regeln, technischen Kriterien und Schwellenwerten entspricht. Daher wurde die Schlussfolgerung gezogen, dass die für das Projekt erteilte „Umweltverträglichkeitsprüfung-Positiv“-Entscheidung nicht angemessen ist.
AUS SICHT DER AGRARWISSENSCHAFT
Bei der Bewertung der landwirtschaftlichen Flächen, Weidegebiete und der Viehzucht in der Region wurden die Daten der Provinzdirektion für Land- und Forstwirtschaft, der Umweltzustandsbericht der Provinz Erzincan für 2021 und der UVP-Bericht sorgfältig geprüft. Es wurde festgestellt, dass der erstellte UVP-Bericht die landwirtschaftliche Struktur ausreichend erläutert. Der UVP-Bericht wurde in Bezug auf die Bestandsaufnahme, die landwirtschaftliche Struktur, das Produktmuster und die Viehzuchtaktivitäten ordnungsgemäß erstellt. Unter Berücksichtigung der Berichte über das untersuchte Gebiet während und nach der Ortsbesichtigung wurde jedoch deutlich, dass das Minengebiet die landwirtschaftliche Struktur in vielerlei Hinsicht beeinträchtigt und insbesondere die zuvor in der Region vorherrschende Viehzucht negativ beeinflusst hat. Die Rehabilitationsmaßnahmen zur Behebung dieser negativen Auswirkungen sind im UVP-Bericht detailliert aufgeführt. Es wurde deutlich, dass diese eher in Form von sozialer Unterstützung und landwirtschaftlicher Projektförderung erfolgen sollen. Die Kontinuität und Wirksamkeit dieser Arbeiten müssen überwacht werden. Eine umfassende Bewertung aus landwirtschaftlicher Sicht kann erst nach Beobachtungen und Bewertungen durch die Provinzdirektion für Land- und Forstwirtschaft Erzincan und die Bezirksdirektion für Land- und Forstwirtschaft İliç erfolgen. Die zuvor vorhandene Produktvielfalt und Ertragsfähigkeit, das Viehzuchtpotenzial sowie die Produktmengen und der Zustand nach dem Bergbau können durch die genannten Institutionen und durch die Gewinnung langfristiger Daten erklärt werden.
AUS BIOLOGISCHER SICHT
Die aktuellste und umfassendste Studie zur Fauna und Flora in der Region ist der „Abschlussbericht zur Bestandsaufnahme und Überwachung der biologischen Vielfalt der terrestrischen und Binnengewässer-Ökosysteme der Provinz Erzincan“ aus dem Jahr 2017. Der besagte Bericht wurde sorgfältig geprüft, und es wurde festgestellt, dass es keine zusätzlichen Aspekte gibt, die über die im UVP-Bericht genannten hinaus berücksichtigt werden müssten. Die Fauna- und Florastudien im Projektgebiet werden von einem großen Expertenteam durchgeführt. Obwohl keine gesetzliche Verpflichtung besteht, wurde die Einstellung eines Vollzeit-Biodiversitätsexperten zur Koordinierung dieser Arbeiten als positiver Wert verbucht. Die Auswirkungen des Projekts während der Bau- und Betriebsphase auf Flora und Fauna (vorhandene Arten, Standorte endemischer Arten, Gebiete mit wichtigen Pflanzenvorkommen und Lebensräume gefährdeter Tierarten, falls vorhanden) sowie auf das Ökosystem sind im UVP-Bericht detailliert beschrieben und ausreichend. Daher wurde festgestellt, dass der UVP-Bericht ordnungsgemäß erstellt wurde, technisch ausreichend und angemessen ist, die möglichen negativen Auswirkungen auf Fauna und Flora detailliert untersucht wurden, die notwendigen und ausreichenden Maßnahmen klar dargelegt sind und erhebliche Anstrengungen für Rehabilitationsarbeiten unternommen wurden. Es wurde daher die Schlussfolgerung gezogen, dass aus Sicht der Flora (Pflanzenbestand) und Fauna (Tierbestand) kein Hindernis für die Projektaktivitäten im Gebiet besteht und dass der Erdrutsch, der sich nach der Beauftragung der Gutachter ereignete, zwar zum Verlust einiger zur Tierbeobachtung genutzter Fotofallen führte, die oben genannten Bewertungen jedoch nicht beeinflusst oder verändert hat.
HINSICHTLICH DER SEISMIZITÄT
Als Ergebnis der während der Ortsbesichtigung gemachten Beobachtungen, der Informationen in der Akte und der durchgeführten Bewertungen:
-Das Vorhandensein aktiver Verwerfungslinien mit Erdbebenpotenzial in der Region, in der sich das Projekt befindet,
-Die Nichtberücksichtigung der Divriği-Verwerfung, die unmittelbar westlich von İliç liegt, im UVP-Bericht,
-Die Annahme einer horizontalen Erdbebenbeschleunigung von lediglich 0,2g bei der Projektierung der Abraumhalden, was für eine solch sensible Ingenieursstruktur mit langer Betriebsdauer als zu niedrig erachtet wird,
-Die mangelnde Sorgfalt bei der Erstellung des geotechnischen Berichts,
-Das Vorhandensein zahlreicher Rechtschreibfehler in den Abschnitten, die sich auf die geophysikalischen Messungen zur Bestimmung der Untergrundstruktur beziehen, sowie Fehler bei der Verwendung geophysikalischer Parameter und geologischer Fachbegriffe,
-Die Nichtberücksichtigung der Zone mit niedriger Geschwindigkeit in der geologischen Untergrundstruktur des Projektgebiets
Da davon ausgegangen wird, dass die Ingenieursstruktur des Projekts zur 2. Kapazitätserweiterung und Flotationsanlage der Çöpler-Komplexmine aufgrund der Missachtung des bestehenden Erdrutschgebiets im Projektgelände bei einem möglichen Erdbeben, Erdrutsch oder ähnlichen Katastrophen beschädigt werden könnte, wurde die Auffassung vertreten, dass die entsprechende Entscheidung zur „Umweltverträglichkeitsprüfung positiv“ aus Sicht des öffentlichen Interesses in dieser Form nicht angemessen ist und die entsprechenden Teile des UVP-Berichts neu erstellt werden müssen.
AUS SICHT DER UMWELTTECHNIK
Im Lichte der durchgeführten Bewertungen, der Beobachtungen während der Ortsbesichtigung und der Informationen in der Akte wurden folgende Ergebnisse erzielt:
Hinsichtlich der Oberflächenwasserressourcen lässt sich die Veränderung der Auswirkungen der Bergbauaktivitäten vor 2020 nicht fundiert bewerten, da die Daten für den Zeitraum 2006-2020 im UVP-Bericht nur als ein einziger Durchschnittswert pro Parameter präsentiert wurden; die Analyseergebnisse ab 2021 liegen unter den in der Oberflächenwasserqualitätsverordnung (YSKY) festgelegten Grenzwerten. In Bezug auf das Grundwasser konnten die Auswirkungen der Bergbauaktivitäten vor 2020 nicht fundiert bewertet werden, da die entsprechenden Parameterwerte für diesen Zeitraum nicht vorgelegt wurden; bei den Analyseergebnissen ab 2021 wurde festgestellt, dass die Parameter Fe, Pb, Mn, As, B, Al und Ni je nach Probenahmestelle variieren und teilweise die Grenzwerte überschreiten. Hinsichtlich der Bodenqualität liegen die Werte für Sb, As und Bi an einigen Stellen über den Werten der Erdkruste, während an anderen Stellen Ca, Pb, Mn, Mo, Ni, Se, Ag und Zn die Krustenwerte überschreiten, was auf die Mineralisierung zurückgeführt wird. Diese Analyseergebnisse sind identisch mit den Daten des UVP-Berichts von 2014; aktuelle Bodenprobenanalysen, die die gegenwärtige Bodenqualität repräsentieren, fehlen. In den Analyseergebnissen für den Zeitraum 2022-2023 ist zu sehen, dass die Parameter As, Ni und Co in allen Bodenproben sowie die Parameter Cu und Pb an einigen Stellen die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten. Die Messungen der kurzzeitigen PM10-Belastung und des Staubsiedens zur Bestimmung der Luftqualität überschreiten die gesetzlichen Grenzwerte nicht; ebenso liegen die monatlichen PM10-Messungen für die Stationen Sabırlı und Çöpler zwischen 2021 und 2023 unter den Grenzwerten der Verordnung zum Schutz der Luftqualität (SKHKKY). Die Messungen von Cyanwasserstoff im Anlagenbereich und in der Umgebung zwischen 2018 und 2020 liegen unter dem Grenzwert. Die Lärmbelastung überschreitet die Grenzwerte der Verordnung zum Schutz vor Umgebungslärm (ÇGKY) nicht. Bei der Bewertung der Situation nach dem Erdrutsch ist der Gesamtzyanidwert in den Bodenanalysen auffällig und stellt ein Umweltrisiko dar. Ebenso zeigen Parameter wie As, Hg, Cd und Pb in den nach dem Erdrutsch entnommenen Bodenproben einen steigenden Trend, was langfristig ein Umweltrisiko darstellt. Hinsichtlich der Luftqualität nach dem Erdrutsch gibt es bei den Messungen von HCN und PM10 keine Anzeichen für ein Risiko. Bei den Oberflächen- und Grundwasseranalysen lässt sich feststellen, dass kurzfristig nach dem Erdrutsch kein Problem für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt besteht.
Um jedoch die langfristigen Auswirkungen solcher Unfälle vollständig bewerten zu können, wird es als angemessen erachtet, die Probenahme- und Analysetätigkeiten in der Region fortzusetzen und die gewonnenen Daten in entsprechende Computersoftware einzuspeisen, um die Ausbreitung verschiedener Schadstoffe in Boden, Wasser und Atmosphäre zu berechnen. Im UVP-Bericht sind die prognostizierten Risiken und die zu ergreifenden Maßnahmen in Tabelle III.22 und Tabelle III.23 aufgeführt. Zudem heißt es im Bericht: „Obwohl lokale Verschiebungen im Gelände unter dynamischer Belastung auf der Haufenlaugungsfläche wahrscheinlich sind, wird es zu keiner Instabilität kommen, die die Integrität der Struktur beeinträchtigen würde.“ Entgegen dieser Feststellung zeigt der Erdrutsch vom 13.02.2024 auf einer Fläche von 428.684,98 m² auf der Haufenlaugungsfläche, der zu einer Katastrophe führte und bei dem 9 Arbeiter ihr Leben verloren, dass ein solches Risiko im UVP-Bericht nicht vorhergesehen und keine notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden. Dies wird als ein sehr schwerwiegender Mangel des UVP-Berichts angesehen. Darüber hinaus werden das Fehlen von Werten vor 2020 in den Grundwasseranalysen, die unzureichende Bewertung der Auswirkungen der Bergbauaktivitäten auf die Oberflächenwasserqualität und das Fehlen aktueller Daten zur Bodenqualität als wesentliche Mängel des UVP-Berichts bewertet.
AUS SICHT DER FORSTWIRTSCHAFT
Aufgrund all dieser Bewertungen, der Beobachtungen während der Ortsbesichtigung und der Informationen in der Akte:
- Es wurde die Auffassung vertreten, dass es sich bei dem Gelände im Rahmen des Projekts zur 2. Kapazitätserweiterung um Waldflächen mit lückigem Bestand handelt, die aufgrund ihrer mangelnden wirtschaftlichen Produktivität und der Tatsache, dass es sich teilweise um Waldboden handelt, keine effizienten Betriebsflächen darstellen.
Es wurde die Auffassung vertreten, dass durch die Rodung der Waldflächen infolge der Bergbauaktivitäten im Projektgebiet zwar eine Schädigung der Waldflächen eintreten wird, dies jedoch keine negativen Auswirkungen auf die forstwirtschaftliche Nutzung im wirtschaftlichen Sinne haben wird. Es wurde zudem die Einschätzung getroffen, dass nach Abschluss der Arbeiten eine Rekultivierung erfolgen wird, die gefällten Bäume durch eine fünfmal so hohe Anzahl an Neupflanzungen ersetzt werden und der entstandene Schaden auf diese Weise behoben werden kann; in diesem Zusammenhang wurden die zur Schadensbehebung getroffenen Maßnahmen als ausreichend erachtet.
AUS SICHT DER GEOTECHNIK
Unter Berücksichtigung der geologischen Merkmale, der tektonischen Struktur und der topografischen Gegebenheiten der Region, in der das Projekt angesiedelt ist, zeigt sich eine hohe Empfindlichkeit gegenüber sich ändernden Umweltbedingungen. Die Gesteinsart, die Schichtungsstrukturen und die Diskontinuitätsflächen der geologischen Einheiten im Projektgebiet schwächen die Festigkeitseigenschaften der Gesteinsmassen. Die Verwerfungen, die das Projektgebiet direkt beeinflussen, sowie die unmittelbare Nähe zur nordanatolischen Verwerfungszone, der bedeutendsten Bruchlinie der Türkei, machen die Region aus erdbebengeologischer Sicht hochgradig relevant. Lokale Verwerfungen und schwere Erdbeben entlang der nordanatolischen Verwerfungszone werden das Projektgebiet beeinträchtigen und zu verschiedenen Problemen führen. Das Vorhandensein von Hängen mit hoher Neigung im Projektgebiet erhöht die Anfälligkeit der Region gegenüber äußeren Einflüssen. Aufgrund der starken Hangneigung ist bei Regenfällen, im Falle eines Erdbebens oder während der im Gebiet durchgeführten Bauarbeiten mit Erdrutschen zu rechnen. Die Region, in der das Projekt angesiedelt ist, weist ein hohes Potenzial für Naturkatastrophen wie Erdbeben, Erdrutsche, Überschwemmungen und Lawinen auf. Sollten diese Katastrophen eintreten, würde dies zu Schäden an den Zufahrtswegen, Anlagen, Strom- und Wasserleitungen sowie den Maschinen und der Ausrüstung im Projektgebiet führen. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass solche Katastrophen zu Todesfällen führen könnten.
AUS SICHT DER HYDROGEOLOGIE
Im UVP-Bericht, der für die Kapazitätserweiterung des Minengeländes erstellt wurde, sowie in den vorangegangenen Berichten wurde im Abschnitt 6.10 eine detaillierte Bewertung vorgenommen. Aufgrund der Tatsache, dass die geologischen Einheiten im Untersuchungsgebiet insbesondere an den Grenzen des Einzugsgebiets und des Minenbetriebsgeländes durchlässige Eigenschaften aufweisen, die Fließrichtung des Grund- und Oberflächenwassers in Richtung des Karasu-Flusses verläuft und diesen speist, sowie aufgrund der Lage des Betriebsgeländes im Einzugsgebiet des Karasu-Flusses, bin ich der Auffassung, dass der Ist-Zustand sowie die Kapazitätserweiterung das Grundwasser und damit den Karasu-Fluss verunreinigen werden.
AUS SICHT DER STADT- UND REGIONALPLANUNG
Das Minengelände wurde nicht in die entsprechenden Raumordnungspläne (Raumordnungsplan im Maßstab 1/100.000 für die Planungsregion Erzurum-Erzincan-Bayburt, Planblatt J41) aufgenommen. Da die Entscheidung für das Minengelände keinen Niederschlag in den entsprechenden Raumordnungsplänen gefunden hat, entspricht sie nicht den Raumordnungsplänen. Es existiert weder ein Flächennutzungsplan im Maßstab 1/5000 noch ein Bebauungsplan im Maßstab 1/1000, der das Projektgebiet umfasst. Zusätzlich zur planungsrechtlichen Situation ist der UVP-Bericht aus folgenden Gründen als unzureichend zu bewerten: Die Nähe des Minengeländes zu umliegenden Siedlungen, Weideflächen und landwirtschaftlichen Produktionsflächen wie Gärten (nur wenige hundert Meter), die Lage in einem der Unterbecken, die das Euphrat-Tigris-Becken speisen (Euphrat-Bağıştaş-Unterbecken), das Fehlen einer sozioökonomischen Bewertung mit lokalem Bezug, die ablehnende Haltung der lokalen Bevölkerung gegenüber der Kapazitätserweiterung der Anlage, das Fehlen eines Stakeholder-Beteiligungsplans im UVP-Bericht sowie die Tatsache, dass sich die Haufenlaugungsanlage in unmittelbarer Nähe zum Euphrat und zum Dorf Çöpler befindet und die Projektgebiete ADT I und ADT II auf den Bachbetten liegen, die den Sabırlı-Bach und damit den Euphrat speisen.
AUS SICHT DER METEOROLOGIE
Die Analysen darüber, wie sich die Anlage unter Berücksichtigung meteorologischer Faktoren auf die Umweltverschmutzung auswirken könnte, wurden unter Verwendung von AERMOD-Modellergebnissen zu formulieren versucht. Zunächst einmal repräsentieren die als Eingabedaten für das Modell verwendeten meteorologischen Parameter am Boden und in der Höhe nicht vollständig das Gelände der Anlage. In Bezug auf mögliche negative Auswirkungen wurden im endgültigen UVP-Bericht keine umfassenden Analysen darüber vorgelegt, wie notwendige Vorsichtsmaßnahmen und Risikoplanungen unter variablen atmosphärischen Bedingungen (insbesondere bei Auftreten von Unwetterereignissen) erstellt werden sollen. Hinsichtlich Naturkatastrophen wie Lawinen, Überschwemmungen und Erdrutschen wird im endgültigen UVP-Bericht allgemein erwähnt, dass die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten solcher Ereignisse in der Region gering sei.
Beispielsweise wurden für ein mögliches Lawinenereignis keine notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen oder eine Risikoplanung erstellt. Meteorologische Messungen und Beobachtungen werden letztlich erst seit einer gewissen Zeit durchgeführt. Die Wiederkehrintervalle von atmosphärischen Ereignissen, die für die Region selten sein können, können sich aufgrund des regionalen Klimawandels ändern. Für eine Anlage dieser Größenordnung ist es erforderlich, unter der Annahme, dass alle Bedingungen eintreten könnten, die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und Risikoplanungen zu erstellen. - Im endgültigen UVP-Bericht ist vermerkt, dass bei Bedarf ein Verdampfer eingesetzt wird. Die Analysen zu den möglichen negativen Auswirkungen des Verdampfereinsatzes wurden jedoch ausschließlich auf HCN-Basis betrachtet. Andererseits besteht die Möglichkeit, dass sich in der Abfalllagerstätte (ADT) sehr feinkörnige Strukturen befinden, die als gefährlicher Abfall eingestuft werden. Daher ist es unvermeidlich, dass sich diese sehr feinkörnigen gefährlichen Abfälle mit der Luft vermischen, wenn überschüssiges Wasser aus der ADT mithilfe des Verdampfers in die Luft gesprüht wird. Es besteht die Notwendigkeit, die gefährlichen Abfälle, die in der Luft schweben und unter variablen atmosphärischen Bedingungen durch Windeinwirkung aus dem Quellgebiet transportiert werden, eingehend und detailliert zu untersuchen. Aus all diesen Gründen müssen Analysen und mögliche Szenarien nicht nur für HCN, sondern auch für sehr feinkörnige gefährliche Abfälle, die das Potenzial haben, in der ADT in nicht abgesetzter Form vorzuliegen, im Zusammenhang mit dem Verdampfereinsatz erstellt werden. Zudem sollten bei der Nutzung von Verdampfern die atmosphärischen Bedingungen nicht nur auf Basis von Windstärke- und Richtungsdaten bewertet werden, sondern unter Berücksichtigung verschiedener atmosphärischer Ereignisse und zahlreicher variabler meteorologischer Parameter.
AUS SICHT DER ÖFFENTLICHEN GESUNDHEIT
Es wurde festgestellt, dass die im Rahmen der Produktionstätigkeit in der Goldmine im Gebiet des Dorfes Çöpler im Bezirk İliç gemessenen Parameter im Oberflächen- und Grundwasser sowie in den Beobachtungsbrunnen den einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechen und die Abfallentsorgung den Methoden der wissenschaftlichen Literatur folgt. Die aus der Produktion stammenden Abwässer sammeln sich in einem Becken (Abfalllagerstätte), das wie ein Staudamm fungiert und mit einer undurchlässigen Schicht ausgekleidet ist, und werden durch Messungen des umliegenden Grundwassers kontrolliert. Es wurde der Schluss gezogen, dass die Designparameter und Überwachungsmethoden angemessen sind. Es wurde jedoch für angemessener erachtet, dieselben Proben zur Kreuzkontrolle an ein zweites akkreditiertes Labor zu senden. Nach dem Erdrutsch vom 13.02.2024 in der Umgebung des Anagold-Goldminengeländes in Çöpler wurde festgestellt, dass verschiedene Ministerien und Institutionen intensive Maßnahmen ergriffen haben. Dank dieser Maßnahmen konnten die entstandenen Risiken unter Kontrolle gebracht werden; dementsprechend konnte auf Basis der Analysen von Oberflächen- und Grundwasser sowie der Luftqualitätsanalysen derzeit keine Situation festgestellt werden, die die menschliche Gesundheit gefährdet.
AUS SICHT DER CHEMIETECHNIK
Der aus chemietechnischer Sicht zu bewertende Punkt ist der Teil bezüglich des Verdampfereinsatzes. Meine Ansicht dazu ist, dass der Einsatz eines Verdampfers nicht zwingend erforderlich ist. Für das Wassermanagement könnten andere fortschrittliche Abwasserreinigungstechniken eingesetzt werden.
DIE UNTERZEICHNER DES BERICHTS
Die Sachverständigen, die den Bericht unterzeichnet haben, sind wie folgt:
Prof. Dr. Abdulkadir Cüneyt Aydın, Prof. Dr. Serhat Vançelik, Prof. Dr. Murat Erdemoğlu, Prof. Dr. Bahar Kocaman, Prof. Dr. Ümit İncekara, Prof. Dr. Nafiz Maden, Prof. Dr. Alper Nuhoğlu, Prof. Dr. Erhan Çalışkan, Prof. Dr. Ekrem Kalkan, Prof. Kerim Aydıner, Prof. Dr. Selçuk Alemdağ, Doç. Dr. Zeynel Öztürk, Doç. Dr. Özlem Tunç Dede, Doç. Dr. Gül Şimşek und Dr. Dozent Veli Yavuz
Nachrichtenquelle: 12punto
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