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Haftbefehl-Antrag gegen Haluk Levent aufgetaucht: Zweifel an der Transparenz

Der Haftbefehl-Antrag gegen Haluk Levent, der im Rahmen der Ermittlungen gegen den Verein AHBAP gestellt wurde, ist aufgetaucht.

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Haftbefehl-Antrag gegen Haluk Levent aufgetaucht: Zweifel an der Transparenz

In dem Schreiben heißt es: „Es sind Anzeichen aufgetaucht, die den starken Verdacht nahelegen, dass die Hilfsgelder nicht transparent und nachvollziehbar verwaltet oder ausgegeben wurden. Dieser Verdacht und die Beweise haben sich sowohl durch die persönlichen Schwächen und die wirtschaftliche Situation des Beschuldigten als auch durch die Feststellungen im vorgelegten MASAK-Bericht erhärtet.“

Im Rahmen der Ermittlungen gegen den Verein Ahbap wurden 23 Personen, darunter auch Haluk Levent, der Justiz überstellt.

Eine weitere festgenommene Person wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen freigelassen.

Nach den Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft wurden 19 Personen, darunter Haluk Levent, mit dem Antrag auf Untersuchungshaft, 5 Personen mit dem Antrag auf gerichtliche Kontrolle und 1 Person mit dem Antrag auf Hausarrest dem Friedensrichter vorgeführt.

In dem Überstellungsantrag der Staatsanwaltschaft wurden folgende Formulierungen zu Levent verwendet:

„Es wurde festgestellt, dass dem von dem Beschuldigten Haluk Levent gegründeten Verein Ahbap, der rechtlich nicht den Status einer gemeinnützigen Organisation besitzt, insbesondere nach der Erdbebenkatastrophe im Jahr 2023 aus tiefem menschlichem Mitgefühl finanzielle Hilfen geleistet wurden und die gesammelten Gelder ein beachtliches Volumen in Milliardenhöhe erreichten. Die Koordination und Organisation der Aktivitäten zur Verwendung dieser Hilfsgelder wurde jedoch im Allgemeinen von dem Beschuldigten Haluk Levent geleitet. Seit 2023 sind Anzeichen aufgetaucht, die den starken Verdacht nahelegen, dass diese Hilfsgelder nicht transparent und nachvollziehbar verwaltet oder ausgegeben wurden. Dieser Verdacht und die Beweise haben sich sowohl durch die persönlichen Schwächen und die wirtschaftliche Situation des Beschuldigten als auch durch die Feststellungen im vorgelegten MASAK-Bericht erhärtet. Im Zuge der vertieften Ermittlungen wurden konkrete Feststellungen darüber getroffen, dass das Eigenkapital des Vereins Ahbap verringert und seine Immobilien veräußert wurden. Die MASAK-Untersuchungen zur Ermittlung der als Spenden eingegangenen Beträge sowie der aus dem Vereinsbudget ausgegebenen Summen und die Beweiserhebung dauern vielschichtig an. Da Tatsachen vorliegen, die einen dringenden Tatverdacht hinsichtlich der den Beschuldigten zur Last gelegten Straftaten begründen und Haftgründe gegeben sind, wird im Namen der Öffentlichkeit beantragt, unter Berücksichtigung der Art und Schwere der den Beschuldigten zur Last gelegten Straftat, der aktuellen Beweislage sowie des gesetzlich vorgesehenen Strafmaßes, die Untersuchungshaft anzuordnen.“


Nachrichtenquelle: 12punto

gerichtliche Auflagen AHBAP AHBAP-Verein Justiz Strafrecht Haluk Levent