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Haftbefehl gegen Ayşe Barım aufgehoben: Details zum rechtsmedizinischen Gutachten

In einem vom Institut für Rechtsmedizin (ATK) erstellten Gutachten zur Managerin Ayşe Barım wurde festgestellt, dass ihr Gesundheitszustand nicht mit einem Gefängnisaufenthalt vereinbar ist. Mit dieser Entscheidung wurde der gegen Barım erlassene erneute Haftbefehl aufgehoben.

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Haftbefehl gegen Ayşe Barım aufgehoben: Details zum rechtsmedizinischen Gutachten

Das Institut für Rechtsmedizin (ATK) hat sein Gutachten zum Gesundheitszustand der Managerin Ayşe Barım abgeschlossen.

In der Entscheidung des 27. Schwurgerichts von Istanbul wurde festgehalten, dass das am 22. Oktober vom Institut für Rechtsmedizin (ATK) erstellte Gutachten zur Prüfung an das Gericht übermittelt wurde.

In der Entscheidung wurde vermerkt, dass das ATK-Gutachten feststellt, dass Barım derzeit unter Krankenhausbedingungen behandelt wird, ihre Behandlung laut den vorliegenden Unterlagen weiterhin unter Krankenhausbedingungen fortgesetzt werden muss und ein Aufenthalt unter Haftbedingungen aus gesundheitlicher Sicht nicht angemessen ist.

Dem Beschluss zufolge enthält der Bericht zudem den Hinweis, dass nach einer erneuten Untersuchung durch das ATK in einem Monat, bei der auch aktuelle Untersuchungsergebnisse vorgelegt werden sollen, eine Neubewertung bestimmter Aspekte möglich sei.

In der Entscheidung wurde festgehalten, dass der Haftbefehl gegen die Angeklagte aufgehoben wurde, da die vom zuständigen Gericht in diesem Stadium vorgesehenen Maßnahmen zur gerichtlichen Kontrolle als ausreichend und zweckmäßig erachtet werden.

WAS WAR GESCHEHEN?

Die am 27. Januar verhaftete und inhaftierte Managerin und Inhaberin von ID İletişim, Ayşe Barım, war bei der Verhandlung am 1. Oktober aus der Haft entlassen worden, wobei gegen sie Hausarrest verhängt wurde.

Während die Staatsanwaltschaft gegen die Freilassung von Barım Einspruch erhob und das 26. Schwurgericht diesen Einspruch ablehnte, erließ das 27. Schwurgericht von Istanbul einen erneuten Haftbefehl gegen Barım.

Am selben Tag erlitt Barım zu Hause einen Schwächeanfall und wurde ins Krankenhaus eingeliefert. Die Ärzte untersagten ihre Überstellung in das Gefängnis, nachdem sie im Krankenhaus von dem erneuten Haftbefehl erfahren hatte.


Nachrichtenquelle: 12punto

Rechtsmedizin gerichtliche Auflagen Ayşe Barım Gefängnis Strafrecht