Haftstrafe für Engin Polat und seinen Vater Sezgin Polat: Wegen Ausstellung gefälschter Rechnungen
Das Urteil im Prozess gegen Engin Polat, seinen Vater Sezgin Polat und ihren Buchhalter Ahmet Gün wegen „Steuervergehen“ wurde verkündet.
Das Gericht verurteilte Engin Polat und Sezgin Polat wegen der Ausstellung gefälschter Rechnungen und der damit verbundenen Schädigung der öffentlichen Hand zu einer Haftstrafe von 5 Jahren und 2 Monaten wegen „fortgesetzten Verstoßes gegen das Steuerverfahrensgesetz“. Ahmet Gün wurde wegen Beihilfe zum selben Delikt zu 4 Jahren und 2 Monaten Haft verurteilt.
Gegen die Unternehmen des Social-Media-Phänomens Dilan Polat und ihres Ehemanns Engin Polat war ein Ermittlungsverfahren wegen „Verwendung gefälschter Rechnungen“, „Buchhaltungstricks“ und „Führung doppelter Buchhaltung“ eingeleitet worden.
Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul-Anatolien hatte Anklage gegen Engin Polat, Sezgin Polat und ihren Buchhalter Ahmet Gün wegen „fortgesetzten Verstoßes gegen das Steuerverfahrensgesetz“ mit einer Forderung von bis zu 8 Jahren Haft erhoben; die von der Staatsanwaltschaft erstellte Anklageschrift war vom 17. Strafgericht erster Instanz Istanbul-Anatolien angenommen worden.
Während die nicht inhaftierten Angeklagten Engin Polat und Sezgin Polat nicht am 4. Verhandlungstag vor dem 17. Strafgericht erster Instanz Anatolien teilnahmen, waren der Angeklagte Ahmet Gün und die Anwälte der Parteien im Gerichtssaal anwesend.
5 JAHRE UND 2 MONATE HAFT
Das Gericht entschied, die Angeklagten Engin Polat und Sezgin Polat wegen „fortgesetzten Verstoßes gegen das Steuerverfahrensgesetz“ zu jeweils 5 Jahren, 2 Monaten und 15 Tagen Haft zu verurteilen. Der Angeklagte Ahmet Gün wurde wegen Beihilfe zum „fortgesetzten Verstoß gegen das Steuerverfahrensgesetz“ zu 4 Jahren und 2 Monaten Haft verurteilt.
Nachrichtenquelle: İHA
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