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Haftstrafe für Lehrerin nach Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gefordert: „Ich mag Ihren Körper“

Im Bezirk Gölcük in der Provinz Kocaeli wurde eine Haftstrafe von bis zu 21 Jahren für eine Lehrerin gefordert, die beschuldigt wird, eine Schülerin sexuell missbraucht zu haben.

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Haftstrafe für Lehrerin nach Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gefordert: „Ich mag Ihren Körper“

Nachdem die 14-jährige B.Ş. (heute 17), die im Jahr 2024 das Gölcük Kız İmam Hatip Gymnasium besuchte, behauptete, von ihrer Musiklehrerin A.G. wiederholt sexuell missbraucht worden zu sein, erstattete die Schulleitung Strafanzeige.

Die Generalstaatsanwaltschaft von Gölcük leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren ein. Die Lehrerin A.G. wurde vernommen und anschließend von einem Gericht unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt.

„Lassen Sie sich scheiden, ich möchte mit Ihnen zusammenleben“

Der vierte Verhandlungstag in diesem Fall fand vor dem 4. Schwurgericht in Kocaeli statt. An der Anhörung nahmen die nicht inhaftierte Angeklagte A.G., die Eltern des betroffenen Mädchens sowie die Anwälte beider Seiten teil. Die Angeklagte A.G. wies die Vorwürfe zurück und erklärte: „Die Aussagen sind völlig erfunden. B.Ş. war ein sehr emotionales Kind. Sie hat mich jedes Mal umarmt, wenn sie mich sah; ich habe das als Lehrer-Schüler-Beziehung betrachtet. Nach einer Weile begann B.Ş., Dinge zu mir zu sagen wie: ‚Ich mag Ihren Körper. Lassen Sie sich scheiden, ich möchte mit Ihnen zusammenleben.‘ Mein einziger Fehler war, dies nicht dem Vertrauenslehrer mitgeteilt zu haben. Ich akzeptiere die Anschuldigungen nicht.“

Forderung nach bis zu 21 Jahren Haft

In seinem Plädoyer zur Sache erklärte der Staatsanwalt, dass die Beweise im Dossier darauf hindeuteten, dass die angeklagte Lehrerin aus sexuellen Motiven das Opfer sowohl in der Schule als auch zu Hause wiederholt an den Geschlechtsteilen berührt, gestreichelt und auf den Mund geküsst habe. Zudem habe die Angeklagte das Opfer verfolgt und belästigt.

Der Staatsanwalt forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von bis zu 21 Jahren: 10 bis 18 Jahre wegen „sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit“ sowie 6 Monate bis 3 Jahre wegen „sexueller Belästigung“.

Das Gericht gewährte den Anwälten der Parteien eine Frist zur Vorbereitung ihrer Verteidigung gegen das Plädoyer und vertagte die Sitzung.


Nachrichtenquelle: 12punto

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