Haftstrafe für Pınar Aydınlar wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation
Die Künstlerin Pınar Aydınlar wurde wegen des Vorwurfs der "Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation" zu 6 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt. Aydınlar wies die Anschuldigungen in ihrer Verteidigung vor Gericht zurück.
Pınar Aydınlar war im Rahmen einer Untersuchung gegen den Demokratischen Kongress der Völker (HDK) festgenommen, inhaftiert und anschließend angeklagt worden. In der Verhandlung vor dem 13. Schwurgericht in Istanbul forderte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung Aydınlars wegen "Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation".
In ihrer Verteidigung wies Aydınlar die Vorwürfe zurück, forderte die Aufhebung der gerichtlichen Auflagen und ihren Freispruch. Ihr Anwalt verwies auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie des türkischen Verfassungsgerichts und argumentierte, dass die Beiträge seiner Mandantin als Ausdruck der Meinungsfreiheit zu werten seien.
Das Gericht verurteilte Aydınlar wegen "Mitgliedschaft in einer Terrororganisation" zu einer Haftstrafe von 6 Jahren und 3 Monaten.
STELLUNGNAHME NACH DEM URTEIL
Nach der Urteilsverkündung erklärte Aydınlar vor dem Gerichtsgebäude: "Wir akzeptieren die gegen mich verhängte Haftstrafe nicht und werden Berufung einlegen. Als Künstlerin, die seit Jahren die Lieder der unterdrückten Völker singt, halte ich dieses Urteil für inakzeptabel." Zudem gab sie an, dass die Strafe wegen Propaganda aufgehoben wurde, jedoch ein Ausreiseverbot gegen sie verhängt wurde.
Nachrichtenquelle: 12punto
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