Bei der Konya Cumhuriyet Başsavcılığı (Staatsanwaltschaft Konya) wurde Strafanzeige gegen M.M., den Stadtteilvorsteher eines Stadtteils im Bezirk Selçuklu, erstattet. M.M. ist verheiratet und Vater einer Tochter; ihm wird vorgeworfen, das Mädchen S.A. sexuell missbraucht zu haben. Im daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurde festgestellt, dass die Eltern von S.A. geschieden sind und ihre Mutter M.A. mit dem Vorsteher M.M. zusammenlebt. M.M. und die Mutter M.A. wurden am 18. Februar festgenommen. Bei der Auswertung des sichergestellten Telefons von M.M. durch die Abteilung zur Bekämpfung von Cyberkriminalität wurden sexuell explizite Fotos und Videos gefunden, auf denen S.A. zu sehen ist.
„ER HAT NACKTFOTOS VON MIR GEMACHT"
In ihrer Aussage, die im Kinderschutzzentrum während der Ermittlungsphase aufgenommen wurde, gab S.A. an, sie sei derzeit 17 Jahre alt, und der Missbrauch durch M.M. habe sich über 3 Jahre mit Unterbrechungen fortgesetzt. S.A. erklärte in ihrer Aussage: „Damals war ich glaube ich 14 Jahre alt. M.M. war nett und vertraut mit mir. Nach einer Weile begann er mich zu berühren, zu streicheln, mich auszuziehen, Nacktfotos von mir zu machen und Analverkehr mit mir zu haben. Das hat mich gestört, aber ich habe nichts gesagt, damit meine Mutter nicht traurig wird und es keinen Streit zwischen ihnen gibt. Er hat uns materiell und moralisch geholfen. Ich habe meiner Mutter von diesen Vorfällen nie erzählt. Ich erhebe keine Beschwerde gegen M.M."
M.A. erklärte in ihrer Aussage: „Ich habe M.M. ungefähr 2018 kennengelernt. Wir haben gelegentlich an Swinger-Partys teilgenommen. Von den aufgenommenen Fotos weiß ich nichts."
Auch der Vorsteher M.M. gestand in seiner Aussage, eine sexuelle Beziehung mit S.A. gehabt zu haben, und erklärte: „Viele der Fotos auf meinem Telefon hat die Mutter gemacht. Es ist ausgeschlossen, dass sie davon keine Kenntnis hatte." M.M. und die Mutter M.A. wurden in Untersuchungshaft genommen.
Die Staatsanwaltschaft legte dem Konya 3. Ağır Ceza Mahkemesi (3. Schwurgericht Konya), vor dem das Verfahren gegen M.M. und M.A. eröffnet wurde, ihr Plädoyer vor. Darin wurde für beide wegen „Verwendung von Kindern bei der Herstellung obszöner Publikationen" und „schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes" jeweils eine Freiheitsstrafe von bis zu 25 Jahren gefordert.
Das Gericht, das vom Rechtsmedizinischen Institut die Feststellung des Knochenalters von S.A. angefordert hatte, vertagte die Verhandlung.
Nachrichtenquelle: 12punto