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„Hakan Ateş“-Krise am Gericht: Anweisung wurde storniert!

Im Fall des hochverzinsten Fonds, der in der Öffentlichkeit als „Fatih-Terim-Fonds“ bekannt ist, kommen täglich neue Details ans Licht. Zuletzt wurde behauptet, dass Hakan Ateş unter Polizeibegleitung zum Gericht gebracht werden sollte, was zu einer Krise am Gericht führte.

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„Hakan Ateş“-Krise am Gericht: Anweisung wurde storniert!

Im Fall des hochverzinsten Fonds, der in der Öffentlichkeit als „Fatih-Terim-Fonds“ bekannt ist, ist ein weiteres Detail aufgetaucht.

Sözcü-Kolumnist İsmail Saymaz schrieb, dass in dem von der Terror- und Organisierte-Kriminalitäts-Abteilung der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahren, in dem zahlreiche Fußballer und Geschäftsleute mit dem „Versprechen auf hohe Gewinne“ betrogen wurden, ein Schreiben des Staatsanwalts A.K.K. an die Betrugsabteilung für große Unruhe am Gericht sorgte. Der Staatsanwalt hatte darin die Vernehmung des Denizbank-Generaldirektors Hakan Ateş und seines Stellvertreters Mehmet Aydoğdu gefordert.

KRISE AM GERICHT

Saymaz schilderte die Details des Vorfalls in seinem Artikel wie folgt:

„Der Betrug durch Seçil Erzan kam am 7. April ans Licht. Die Denizbank erstattete noch am selben Tag Strafanzeige. Während die Terror- und Organisierte-Kriminalitäts-Abteilung der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft die Ermittlungen führte… erstatteten der Fußballer Selçuk İnan, Emrah Çolak (Bruder von Emre Çolak) sowie der Dolmetscher Musa Mert Çetin am 19. April bei der Betrugsabteilung Anzeige und sagten aus. Staatsanwalt A.K.K. schrieb am 21. April ein Schreiben an die Polizei, in dem er anordnete, den Generaldirektor der Denizbank, Hakan Ateş, und seinen Stellvertreter Mehmet Aydoğdu unter Polizeibegleitung zur Staatsanwaltschaft zu bringen, um sie wegen Betrugs und Veruntreuung zu vernehmen, wobei er sich auf handschriftliche Notizen stützte, die als Belege präsentiert wurden. Dieses Schreiben löste am Gericht eine große Krise aus.

ANWEISUNG WURDE STORNIERT

Die Generalstaatsanwaltschaft vermutete, dass eine unbefugte Parallelermittlung eingeleitet worden war, und versuchte, Staatsanwalt A.K.K. zu erreichen. Es stellte sich jedoch heraus, dass A.K.K. das Schreiben an jenem Tag verfasst hatte und anschließend in den Urlaub gegangen war. Die Akte wurde umgehend mit dem Ermittlungsverfahren der Terror- und Organisierte-Kriminalitäts-Abteilung zusammengeführt. Die Anweisung wurde storniert. Es wurde entschieden, dass gegen Ateş und Aydoğdu kein Strafverfahren eingeleitet wird.“


Nachrichtenquelle: 12punto

Fatih-Terim-Fonds Hakan Ateş Selçuk İnan Ermittlungsverfahren