Hausarrest für Furkan Karabay aufgehoben
Der Hausarrest des Journalisten Furkan Karabay, der nach seiner Festnahme wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen“ unter Auflagen freigelassen worden war, wurde aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass der Hausarrest beendet wurde, da das Verfahren kurz vor dem Abschluss stehe.
Der Hausarrest des Journalisten Furkan Karabay, der am 23. Januar wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen“ festgenommen und unter der Auflage des Hausarrests freigelassen worden war, wurde aufgehoben.
Die Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul zu diesem Thema lautet wie folgt:
„Im Rahmen des von unserer Generalstaatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahrens wurde entschieden, die gerichtliche Kontrolle für den Beschuldigten, dessen Identitätsdaten und Tatvorwurf unten aufgeführt sind, aufzuheben, da im Rahmen der Akte eine Entscheidung getroffen werden soll.“
WAS WAR PASSIERT?
Furkan Karabay wurde im Rahmen der Ermittlungen gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) in der Nacht vom 22. auf den 23. Januar um 00:30 Uhr wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen“ festgenommen. Karabays Anwalt Enes Ermaner gab die Festnahme über seinen Social-Media-Account auf X bekannt:
„Der Journalist Furkan Karabay wurde im Rahmen der İBB-Ermittlungen gemäß Artikel 217/A des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) wegen des Vorwurfs der öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen festgenommen.“
Karabay, dessen Aussage bei der Polizei nicht aufgenommen wurde, wurde am 23. Januar der Staatsanwaltschaft überstellt. Die Staatsanwaltschaft warf Karabay aufgrund zweier Nachrichtenberichte „öffentliche Verbreitung irreführender Informationen“ vor.
Die Staatsanwaltschaft beantragte beim Gericht die Verhaftung von Karabay. Im Überstellungsantrag wurde Karabay neben dem Vorwurf der „öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen“ auch die „Zielscheibenbildung von Personen, die im Kampf gegen den Terrorismus tätig waren“ zur Last gelegt.
Gegen den dem Gericht vorgeführten Furkan Karabay wurde wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen“ ein Ausreiseverbot verhängt; wegen des Vorwurfs der „Zielscheibenbildung von Personen, die im Kampf gegen den Terrorismus tätig waren“, wurde er unter die gerichtliche Auflage gestellt, seine Wohnung nicht zu verlassen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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