HSK-Entscheidung zu Entschädigungen für Ergenekon-Opfer: Rückforderung von FETÖ-Mitgliedern
Die 2. Kammer des HSK hat das Disziplinarverfahren gegen ehemalige Richter und Staatsanwälte, die in den Ergenekon-Prozessen tätig waren, abgeschlossen. Mit der Entscheidung wurde festgelegt, dass die vom Staat an die Opfer gezahlten Entschädigungen im Regressweg von den ehemaligen Justizangehörigen zurückgefordert werden, die an dem Prozess beteiligt waren und aus dem Dienst entlassen wurden.
Die 2. Kammer des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK) hat das Disziplinarverfahren gegen ehemalige Richter und Staatsanwälte, die in den Ergenekon-Ermittlungen und -Prozessen tätig waren, abgeschlossen. Im Rahmen der Entscheidung wurde verfügt, dass die vom Staat an die Ergenekon-Opfer gezahlten Entschädigungen im Regressweg von den ehemaligen Justizangehörigen zurückgefordert werden, die an dem Prozess beteiligt waren und später aus dem Dienst entlassen wurden.
FESTSTELLUNGEN ZUM RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN IN DER ENTSCHEIDUNG ENTHALTEN
In der Entscheidung der 2. Kammer des HSK wurden bemerkenswerte Bewertungen zu den Ergenekon-Verfahren vorgenommen. In der Entscheidung wurde dargelegt, dass anstelle der Ermittlung der materiellen Wahrheit durch rechtliche Beweise, digitale Materialien, deren Fälschung durch forensische und technische Untersuchungen festgestellt wurde, Akten, die durch externe Eingriffe erstellt wurden, sowie Aussagen geheimer Zeugen mit fragwürdiger Glaubwürdigkeit als Grundlage für die Urteile herangezogen wurden.
Darüber hinaus wurden Feststellungen getroffen, dass das Recht der Angeklagten auf Schutz vor Stigmatisierung sowie die Unschuldsvermutung nicht beachtet wurden, der Zugang der Verteidigung zu Beweismitteln verhindert wurde, Praktiken angewandt wurden, die das Recht auf Verteidigung einschränkten, und der Prozessverlauf durch Wahrnehmungsoperationen über die Medien beeinflusst wurde.
87 AKTEN GEPRÜFT, ERNEUTE ENTLASSUNGSENTSCHEIDUNG FÜR 62 PERSONEN
Im Rahmen der Untersuchungen des HSK wurden insgesamt 87 Akten bewertet, darunter 30 separate Ermittlungsakten mit 240 Vorwürfen sowie 57 Regressakten, zu denen auch Akten gehörten, in denen das Verfassungsgericht Verletzungen festgestellt hatte.
Am Ende der Prüfung wurde gemäß dem letzten Absatz von Artikel 69 des Gesetzes über Richter und Staatsanwälte Nr. 2802 erneut die Entlassung aus dem Dienst für 62 ehemalige Richter und Staatsanwälte beschlossen, die bereits zuvor aufgrund verschiedener FETÖ-Ermittlungen aus dem Dienst entfernt worden waren.
ENTSCHÄDIGUNGEN WERDEN IM REGRESSWEG ZURÜCKGEFORDERT
Ein weiterer Teil der Entscheidung betraf die Entschädigungen, die aus dem Staatshaushalt an die Ergenekon-Opfer gezahlt wurden. Demnach wurde beschlossen, dass die betreffenden Entschädigungen im Regressweg von den ehemaligen Justizangehörigen zurückgefordert werden, die am Ergenekon-Prozess beteiligt waren und aus dem Dienst entlassen wurden.
Nachrichtenquelle: İHA
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