Hulusi Akar verliert Schadensersatzklage gegen Özgür Özel
Der AKP-Abgeordnete für Kayseri, Hulusi Akar, hat die von ihm gegen den CHP-Vorsitzenden Özgür Özel eingereichte Schadensersatzklage wegen der Äußerung „Deine Waffenbrüder sind gestorben, ohne dir ihre Rechte zu vergeben“ verloren.
Der CHP-Vorsitzende Özgür Özel hatte während seiner Zeit als stellvertretender Fraktionsvorsitzender bei den Haushaltsberatungen im türkischen Parlament (TBMM) Kritik am damaligen Verteidigungsminister Hulusi Akar geübt. Özel erklärte, dass seine inhaftierten Weggefährten Akar mit den Worten „Er hat uns kein einziges Mal besucht“ Vorwürfe machten, und fügte hinzu: „Deine Waffenbrüder sind gestorben, ohne dir ihre Rechte zu vergeben. Du bist ein Mann, der den Fluch seiner Waffenbrüder auf sich geladen hat.“
In einer weiteren Rede hatte Özel zudem die Worte „Wir als CHP respektieren Ämter, aber ich wünschte, Sie hätten das Amt des Generalstabschefs nicht so ausgeübt. Es wäre besser gewesen, wenn es eine solche Amtsführung nicht gegeben hätte“ geäußert, was zu heftigen Debatten führte.
HULUSI AKAR HATTE SCHADENSERSATZKLAGE EINGEREICHT
Hulusi Akar, der behauptete, diese Äußerungen kämen einer „Beleidigung und Verleumdung“ gleich, reichte eine Klage auf immateriellen Schadensersatz in Höhe von 500.000 TL gegen Özel ein. Das 28. Zivilgericht erster Instanz in Ankara gab Akar mit seinem Urteil vom 2. Dezember 2020 recht und verurteilte Özel zur Zahlung von 15.000 TL Schadensersatz.
REGIONALGERICHT HOB URTEIL AUF
Wie die Nachrichtenagentur ANKA berichtete, prüfte das Regionalgericht Ankara (Bölge Adliye Mahkemesi) den Fall nach einem Einspruch von Özgür Özel, stellte fest, dass die Voraussetzungen für einen Schadensersatz nicht gegeben seien, hob das Urteil der ersten Instanz auf und wies die Klage ab.
Nach dieser Entscheidung legte Hulusi Akar Revision ein und brachte den Fall vor den Kassationshof (Yargıtay).
Kassationshof bestätigte einstimmig
Der 4. Zivilsenat des Kassationshofs prüfte den Fall und bestätigte das Urteil des Regionalgerichts Ankara einstimmig, womit es rechtskräftig wurde. In der Entscheidung des Kassationshofs wurde unter Verweis auf Urteile des Verfassungsgerichts (AYM) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) betont, dass eine Einschränkung der Meinungsfreiheit nicht erforderlich sei.
In der Begründung hieß es: „Das vom Beklagten in Erwiderung auf bestimmte Äußerungen des Klägers verwendete Wort 'erbärmlich' ist nicht als Angriff auf die Person des Klägers, sondern als Werturteil und scharfe Kritik an der Art und Weise der Ausübung seines früheren Amtes zu werten; der Kläger, der nach seinem öffentlichen Dienst auf die politische Bühne getreten ist, muss aufgrund seiner aktuellen Position mehr Kritik hinnehmen.“
Zudem wurde festgehalten: „Die während der Haushaltsberatungen des Verteidigungsministeriums geäußerten Worte müssen im Rahmen der parlamentarischen Immunität als scharfe und harte Kritik akzeptiert werden.“
WAS STEHT IN DER URTEILSBEGRÜNDUNG?
In der Urteilsbegründung wurde unter Bezugnahme auf frühere Entscheidungen des Verfassungsgerichts betont, dass die Meinungsfreiheit eines der Grundelemente einer demokratischen Gesellschaft sei. Es wurde erklärt: „Die Meinungsfreiheit gilt nicht nur für akzeptierte oder harmlose Gedanken, sondern auch für solche, die verstörend, schockierend oder scharfe Kritik darstellen.“
„STELLT KEINEN ANGRIFF AUF DIE PERSÖNLICHKEITSRECHTE DES KLÄGERS DAR“
Abschließend stellte der Kassationshof fest, dass Özels Worte zwar grob und verletzend sein könnten, diese jedoch als „Teil einer politischen Polemik“ zu bewerten seien. Unter Hinweis auf die Notwendigkeit, solche Kritik auf der politischen Bühne zu ertragen, wurde ausgeführt: „Die vom Beklagten geäußerten Worte und Ausdrücke stellen keinen Angriff auf die Persönlichkeitsrechte des Klägers dar. Sie sind als scharfe und harte Kritik einzustufen und müssen im Rahmen der Meinungsfreiheit bewertet werden.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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