Stellungnahme des Anwalts von Hulusi Akar zum „Diplom“: „Durch Kommissionsbeschluss...“
Der Anwalt des ehemaligen Generalstabschefs und AKP-Abgeordneten für Kayseri, Hulusi Akar, hat eine Erklärung zu den Vorwürfen bezüglich des Diploms von Akars Tochter abgegeben.
Der Anwalt des ehemaligen Generalstabschefs und AKP-Abgeordneten für Kayseri, Hulusi Akar, hat eine Erklärung zu den Vorwürfen bezüglich des Diploms von Akars Tochter abgegeben.
Der Journalist İsmail Saymaz hatte in den von ihm aufgebrachten Vorwürfen zum Diplom von Hulusi Akars Tochter geschrieben, dass diese, während sie in den USA Biologie studierte, ohne entsprechende Äquivalenz an die Medizinische Fakultät der Hacettepe-Universität aufgenommen wurde, dort ihren Abschluss machte und als Ärztin zu praktizieren begann. Zudem erinnerte er daran, dass die neun Jahre später eingeleitete Untersuchung wegen Verjährung eingestellt wurde.
Akars Anwalt, Samet Can Olgaç, sagte: „In den Veröffentlichungen wird erwähnt, dass eine Entscheidung des Staatsrats (Danıştay) vorliege; es gibt jedoch absolut keine Entscheidung des Staatsrats bezüglich der Zulassung der Tochter von Herrn Akar zur Universität.“
Olgaç kündigte an, dass sie rechtliche Schritte gegen die Behauptungen einleiten werden.
Die vollständige Erklärung lautet wie folgt:
„Wir weisen die Verzerrungen, Lügen und Verleumdungen, die von einigen sogenannten Politikern, denen es an Moral und Menschlichkeit mangelt und die Menschenrechte nur als Lippenbekenntnis nutzen, sowie von einigen Journalisten unter Missachtung der Erfolge und Gefühle einer jungen Ärztin vorgebracht werden und die nicht der Wahrheit entsprechen, entschieden zurück und verurteilen sie. Das DePaul University Pre-Medical Biology-Programm, das mit dem Lehrplan der ersten zwei Jahre des sechsjährigen Medizinstudiums in der Türkei übereinstimmt, ist ein Programm in den USA, in dem angewandte Kurse und klinische Studien enthalten sind, die nur für Studenten zugänglich sind, die ein Medizinstudium anstreben. Es unterscheidet sich grundlegend vom Fachbereich Biologie an den naturwissenschaftlichen Fakultäten oder dem Fachbereich Biologielehramt an den pädagogischen Fakultäten in der Türkei. Die Tochter von Herrn Akar hat den Fachbereich Pre-Medical Biology an der DePaul University zwei Jahre lang studiert und mit einem Notendurchschnitt von 4.0 abgeschlossen. Nach der besagten Bewerbung wurde die Universität mit den für die erforderlichen Verfahren notwendigen Informationen und Dokumenten kontaktiert; dies wurde vollständig außerhalb der betroffenen Personen durch das akademische und wissenschaftliche Gremium der betreffenden Universität bewertet, beschlossen, sie wurde an der englischsprachigen Medizinischen Fakultät der Hacettepe-Universität zugelassen und hat ihr Studium erfolgreich abgeschlossen; von diesem gesetzlichen Recht haben auch viele andere Studenten Gebrauch gemacht.
Obwohl diese Fakten bekannt sind, stehen solche haltlosen, unbegründeten Behauptungen und Kommentare, die eine Verleumdungskampagne und einen Rufmord gegen Herrn Akar und seine Familie darstellen, in keiner Weise im Einklang mit ethischen und moralischen Werten, insbesondere nicht mit den journalistischen Berufsgrundsätzen. Sie dienen ausschließlich dem Zweck, politischen Gewinn zu erzielen und die Öffentlichkeit in die Irre zu führen. Darüber hinaus wird in den Veröffentlichungen erwähnt, dass eine Entscheidung des Staatsrats vorliege; es gibt jedoch absolut keine Entscheidung des Staatsrats bezüglich der Zulassung der Tochter von Herrn Akar zur Universität.
Andererseits wurde bezüglich früherer Veröffentlichungen zum selben Thema durch das 3. Friedensstrafgericht Ankara mit Beschluss vom 30. Mai 2023 entschieden, dem Antrag auf Gegendarstellung stattzugeben, mit der Begründung: ‚...obwohl in der Nachricht behauptet wurde, dass bei der Tochter des Antragstellers eine Diplom-Unregelmäßigkeit begangen wurde und sie trotz fehlender Äquivalenz zwischen den beiden Fachbereichen an der Medizinischen Fakultät zugelassen wurde, ergab die Prüfung der Antragsunterlagen, dass der besagte Übergangsprozess nicht gegen die damals geltenden Rechtsvorschriften verstieß und viele andere Studenten in ähnlicher Weise von diesem Recht Gebrauch machten; in dieser Hinsicht überschritt der Nachrichteninhalt den Charakter einer ‚wahren Nachricht‘ und fiel nicht mehr unter die Pressefreiheit, verletzte zudem die Persönlichkeitsrechte des Antragstellers durch Schädigung seines Ansehens in der Gesellschaft, und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Veröffentlichung von Antworten zur Wahrheit der Nachricht den Lesern die Möglichkeit geben würde, sich aus einer anderen Quelle über das Thema zu informieren...‘“
Nachrichtenquelle: 12punto
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