Ihr Tod rückte durch die Universität Karabük erneut in den Fokus: Dinas Vater spricht!
Im Fall der am 26. März 2023 in Karabük tot aufgefundenen Gabunerin Jeannah Danys Dinabongho Ibouanga wurde der Antrag auf Haftentlassung des Angeklagten Dursun A. abgelehnt und die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. Dinas Vater sagte: „Ich habe meine Tochter zum Studieren geschickt, aber in einem Sarg zurückerhalten.“
Am Standort Yeşilköy an der Landstraße Karabük-Yenice fand am 26. März 2023 die dritte Verhandlung im Fall der gabunischen Studentin Jeannah Danys Dinabongho Ibouanga (17) statt, deren Leiche im Fluss Filyos entdeckt worden war.
Während Polizeieinheiten vor und im Gerichtsgebäude umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen trafen, nahmen auch der Botschafter Gabuns in Ankara, Jean Bernard Avouma, Vertreter von Verbänden aus Istanbul und Ankara sowie gabunische Studierende an der Verhandlung teil.
„ICH HABE SIE ZUM STUDIEREN GESCHICKT, ABER IN EINEM SARG ZURÜCKERHALTEN“
Vater Guy Serge Ibouanga, der schilderte, wie Dina aus dem Kellergeschoss rannte, sagte: „Meine Tochter ruft um Hilfe und steigt in ein Auto. Sie steigt ein, um ins Krankenhaus gebracht zu werden. Das Auto fährt am Krankenhaus vorbei und setzt seinen Weg fort. Dina steigt aus dem Auto aus. Sie rennt auf die andere Straßenseite. Der Angeklagte kehrt dorthin zurück. Das ist auf den Videos deutlich zu sehen. Ich habe meine Tochter zum Studieren geschickt, aber in einem Sarg zurückerhalten. Ich möchte die Wahrheit erfahren und Gerechtigkeit finden.“
Der Angeklagte Dursun A., der per Videoschalte (SEGBİS) an der Verhandlung teilnahm, wiederholte, dass er Dina nur habe helfen wollen, unschuldig sei und beantragte seine Haftentlassung.
„ICH HABE IHRER TOCHTER NICHTS GETAN“
Dursun A. sagte: „Ich habe Ihrer verstorbenen Tochter nichts getan. Als ich das Auto anhielt, sah ich, dass sie auf die andere Seite ging. Ich habe im Auto kein einziges Wort gesagt, das eine Belästigung darstellte. Die anderen Personen kenne ich nicht. Ich bin zum Flussufer zurückgekehrt, um meine Notdurft zu verrichten, da ich Diabetiker bin. Ich habe meine Notdurft verrichtet und eine Zigarette geraucht.“
Das Gericht lehnte den Antrag auf Haftentlassung des Angeklagten ab, ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft an und vertagte die Verhandlung auf den 5. August.
Nachrichtenquelle: İHA
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